18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 28741

Drucken
Beschluss19.05.2020Verwaltungsgericht Braunschweig4 B 154/20 & 4 B 155/20
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Braunschweig Beschluss19.05.2020

Corona-Pandemie: Sonnenstudios dürfen wieder öffnenSonnenbänke sind keine privaten Sportanlagen

Das Verwal­tungs­gericht Braunschweig hat mit Beschlüssen vom 14. Mai 2020 entschieden, dass zwei Sonnenstudios im Landkreis Goslar und in Salzgitter wieder öffnen dürfen. Sie seien nicht als private Sportanlagen oder als "ähnliche Einrichtungen" im Sinne der Corona-Verordnung ("Nieder­säch­sische Verordnung über infektions­schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus") anzusehen, die nach den Regelungen der Verordnung zu schließen sind.

In dem zugrunde liegenden Fall hat eine Betreiberin der beiden Sonnenstudios, für ihre Studios ein "Club-System" entwickelt. Danach sollen sich Stammkunden, die den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachten, selbst voll automatisch und ohne Kontakt zu Mitarbeitern oder anderen Kunden in eine Kabine einchecken können. Das Konzept sieht vor, dass die Kabinen vom Personal gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Nach der Besonnung kann der Kunde die Kabine wieder verlassen, ohne Kontakt zu anderen Besuchern oder zum Personal haben zu müssen. Der Landkreis Goslar und die Stadt Salzgitter hatten die Auffassung vertreten, die Sonnenstudios müssten geschlossen bleiben.

Corona-Verordnung ordnet Schließung von Sonnenstudios nicht ausdrücklich an

Die Kammer hat den Eilanträgen der Betreiberin stattgegeben. Die Corona-Verordnung ordne die Schließung von Sonnenstudios nicht ausdrücklich an. Bei den Studios handele es sich auch nicht um Sportanlagen im Sinne der Verordnung. Der Besuch eines Sonnenstudios sei nicht mit einer körperlichen Betätigung verbunden, wie sie für die Ausübung eines Sports typisch sei. Sonnenstudios könnten auch nicht als "ähnliche Einrichtungen" angesehen werden: Die Studios würden nicht in Gruppen genutzt, außerdem komme es wegen der Separierung in Einzelkabinen nicht zu Körperkontakt. In den Studios würden auch keine "körpernahen Dienst­leis­tungen" erbracht, die nach der Corona-Verordnung ebenfalls verboten seien. Darunter seien Dienst­leis­tungen zu verstehen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden könne. Nach dem Betriebskonzept der Betreiberin werde dieser Mindestabstand in den Studios aber nicht zwangsläufig unterschritten. Die Kabinen werden jeweils nur von einem einzelnen Kunden genutzt.

Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig, ra-online (pm/ku)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28741

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI