Dokument-Nr. 6025
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Verwaltungsgericht Braunschweig Beschluss06.05.2008
Strandklub "Laguna Beach" unter Auflagen zulässigPrognostizierte Lärmimmissionen sollen innerhalb von zwei Monaten nach Betriebsaufnahme durch Lärmmessungen bestätigt werden
Der Strandklub "Laguna Beach" in Wolfenbüttel darf zunächst öffnen. Das das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Das Gericht hat die Stadt Wolfenbüttel aber auch verpflichtet, die der Baugenehmigung des Strandklubs zu Grunde liegende Berechnung der zu erwartenden Lärmbelastung der Anwohner durch Lärmmessungen eines unabhängigen Gutachters bestätigen zu lassen.
Nachbarn des bereits im Jahr 2007 versuchsweise betriebenen Strandklubs haben sich im April 2008 mit dem Ziel, die Öffnung des Strandklubs zu verhindern, mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt. Sie befürchten erhebliche Ruhestörungen, insbesondere in den Nachtstunden. Die Entfernung vom Strandklub bis zum nächsten Nachbarn beträgt ca. 80 m. Der Strandklub darf nach der Baugenehmigung grundsätzlich bis 24.00 Uhr öffnen, in der Zeit vom 16. Juni bis zum 7. Oktober Freitag und Samstag jedoch bis 2.00 Uhr nachts. Dem Verwaltungsgericht lagen unterschiedliche Gutachten vor. Die Antragsteller hatten Lärmmessungen aus dem Jahr 2007 vorgelegt, wonach die zulässigen Immissionsrichtwerte an zwei Messtagen überschritten waren. Die Stadt Wolfenbüttel hatte für den Betrieb der Anlage eine Berechnung durch einen unabhängigen Gutachter durchführen lassen, wonach die zulässigen Immissionsrichtwerte einzuhalten seien. Das Verwaltungsgericht hat daher entschieden, dass diese Prognose innerhalb von zwei Monaten nach Betriebsaufnahme zu unterschiedlichen Tageszeiten (nachmittags, abends vor und nach 22.00 Uhr) durch vier Immissionsmessungen zu bestätigen sei. Die Ergebnisse sind den Antragstellern mitzuteilen. Sollte sich eine Überschreitung der zulässigen Im-missionsrichtwerte ergeben, könnten die Antragsteller sich mit einem Antrag auf Änderung der gerichtlichen Entscheidung erneut an das Verwaltungsgericht wenden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 08.05.2008
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