23.11.2024
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Dokument-Nr. 4581

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Urteil18.07.2007Verwaltungsgericht Braunschweig1 A 357/06
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Verwaltungsgericht Braunschweig Urteil18.07.2007

Rechte kleinerer Parteien bei der Bestimmung nachrückender Kreis­tags­mit­glieder gestärkt

Das Verwal­tungs­gericht Braunschweig hat entschieden, dass die vom Kreistag des Landkreises Helmstedt nach der Kommunalwahl 2006 auf den Einspruch des Kreiswahllei-ters getroffene Wahlprü­fungs­ent­scheidung zur Bestimmung von Ersatzpersonen für die ge-wählten Kreis­tags­mit­glieder fehlerhaft ist.

Das Wahlgebiet des Landkreises war in 4 Wahlbereiche aufgeteilt. Die NPD und andere klei-nere Parteien hatten jeweils einen Bewerber auf jeder Wahlbe­reichsliste. Gewählt wurde auf Liste 4 der Bruder des Klägers. Der Kläger selbst war Bewerber im Wahlbereich 1, in dem seine Partei, die NPD, keinen Sitz errang. Umstritten war, ob der Kläger von dieser anderen Liste als Ersatzperson nachrücken kann, falls sein Bruder aus dem Kreistag ausscheiden sollte; von den Bewerbern der NPD hatte der Kläger die zweithöchste Anzahl von Stimmen erhalten.

Das Gericht hat diese Frage bejaht und ist der Rechtsansicht des Kreistags nicht gefolgt. Der Kreistag war von der bisherigen Praxis abgerückt, wonach Sitze auch wahlbe­reichs­übergrei-fend besetzt werden konnten. Die Vorschriften des nieder­säch­sischen Kommu­nal­wahlgeset-zes sind nach Auffassung der Richter so auszulegen, dass auch Bewerber aus anderen Wahlbereichen nachrücken können. Anderenfalls würden gerade kleinere Parteien und poli-tische Gruppierungen (hier die FDP, UWG, Grüne, Linke und die NPD) benachteiligt. Das habe der Gesetzgeber nicht gewollt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 18.07.2007

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