15.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss31.07.2012

Amtsaus­übungs­verbot bei Verdacht auf Einschleusen von SchadprogrammenBeamter installierte Schadprogramme auf dem Netzwerk der Dienststelle

Wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass ein Beamter ein Programm zum Ausspähen von Passwörtern in das Compu­ter­netzwerk seiner Dienststelle installiert hat, kann ihm gegenüber ein Amtsaus­übungs­verbot verhängt werden. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin im Eilverfahren bestätigt.

Der Antragsteller im hier zugrunde liegenden Fall ist seit 1998 im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin tätig. Im September 2011 wurden zu einem Zeitpunkt, als der Antragsteller Dienst versah, von einem Computer der Zentrale aus Schadprogramme auf dem Netzwerk der Dienststelle installiert. Die daraufhin durchgeführten Durchsuchungen des Arbeitsplatzes und der Wohnung des Antragstellers bestätigten den gegen ihn erhobenen Verdacht. Auf der Festplatte eines Computers in seiner Wohnung befanden sich umfangreiche Unterlagen aus verschiedenen Perso­na­l­vor­gängen anderer Bediensteter, persönliche Daten der Dienst­stel­len­leitung und andere interne Daten.

Amtsaus­übungs­verbot: Mögliche Beein­träch­tigung des Dienstbetriebes befürchtet

Der Eilantrag des Antragstellers gegen das daraufhin verhängte Amtsausübungsverbot wies das Verwal­tungs­gericht Berlin zurück. Die weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch ihn sei zumindest im Augenblick nicht vertretbar, weil anderenfalls mit großer Wahrschein­lichkeit eine schwerwiegende Beein­träch­tigung des Dienstbetriebs, aber auch der Belange Dritter drohe. Die Maßnahme sei geboten, um weitere Aktivitäten dieser Art einstweilen zu unterbinden. Zudem habe der Antragsteller ansonsten bei einer Wiederaufnahme des Dienstes die Gelegenheit, die für eine Durchführung des Diszi­pli­na­r­ver­fahrens gebotenen Ermittlungen zu beeinträchtigen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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