18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 25237

Drucken
Urteil23.11.2017Verwaltungsgericht BerlinVG 4 K 103.16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2018, 130 (Michael Drasdo)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 130, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil23.11.2017

Keine Überprüfung der Mietpreisbremse durch Verwal­tungs­ge­richteKlage unzulässig

Ob die Mietpreis­begrenzungs­verordnung rechtmäßig ist, kann nicht durch Verwal­tungs­ge­richte überprüft werden. Insofern war eine Klage unzulässig. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier vorliegenden Verfahren ist die Klägerin Miteigentümerin einer zur Zeit nicht vermieteten Wohnung. Sie plant die Neuvermietung zu einem Mietzins, der ihren Angaben zufolge die Beschränkungen nach der am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Mietpreis­be­gren­zungs­ver­ordnung des Landes Berlin übersteigen würde. Mit ihrer Klage begehrt sie die Feststellung, bei der Neuvermietung einer Wohnung hieran nicht gebunden zu sein. Auf diesem Weg könne mit faktisch allgemeiner Gültigkeit geklärt werden, ob die Rechts­ver­ordnung rechtmäßig sei. Sie könne keinen effektiven Rechtsschutz vor den Zivilgerichten erlangen, da sie ein solches Verfahren nicht selbst initiieren könne. Im Übrigen sei die Verordnung nichtig.

Effektiver Rechtsschutz zwischen Normgeber und Normadressat Voraussetzung für atypische Feststellung

Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Zwar könne unter bestimmten Voraussetzungen die atypische Feststellung begehrt werden, dass wegen der Ungültigkeit oder der Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kein Rechts­ver­hältnis zu dem anderen Beteiligten begründet sei. Voraussetzung hierfür sei aber u.a., dass effektiver Rechtsschutz nur im Rechts­ver­hältnis zwischen Normgeber und Normadressat gewährt werden könne. Dies sei hier nicht der Fall. Um Rechtsschutz für Streitigkeiten der vorliegenden Art sei vorrangig vor den Zivilgerichten nachzusuchen. Dort könne die Klägerin sowohl eine vertraglich vereinbarte Miete aktiv selbst einklagen als sich auch gegenüber Klagen wegen einer zu hohen Miete oder die Herausgabe von Mietzahlungen von Seiten ihrer Mieter zur Wehr setzen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25237

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI