18.01.2025
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Dokument-Nr. 5188

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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss16.11.2007

VG Berlin bestätigt Verbot für Flatrate-PartysGefahr für die Gesundheit der Gäste

So genannte Flatrate-Partys können in Berlin untersagt werden. Das Verwal­tungs­gericht Berlin bestätigte eine entsprechende Auflage, die einem Disko­the­ken­be­sitzer untersagte alkoholische oder alkoholhaltige Getränke ohne Mengen­be­grenzung zu einem einmal entrichteten Preis auszuschenken.

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin erteilte einem Disko­the­ken­be­treiber nachträglich eine Auflage, mit der es ihm unter anderem aufgab, Veranstaltungen zu unterlassen, bei denen alkoholische und alkoholhaltige Getränke (Mixgetränke) ohne Mengen­be­grenzung zu einem einmal entrichteten Preis ausgeschenkt werden. Den gegen diese Auflage gerichteten Eilrechts­schutz­antrag wies das Verwal­tungs­gericht Berlin zurück.

Gesundheitsgefährdung

Das Gericht sieht in einer derartigen Veranstaltung eine Gefahr für die Gesundheit von Gästen, gegen die die Behörde vorgehen darf, auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, mit dem Ausschank von Alkohol Geld zu verdienen.

Pauschalpreis wirkt konsumfördernd

Jede Pauscha­l­prei­s­abrede nehme demjenigen, der den Preis gezahlt habe, die Frage ab, ob er eine in Betracht kommende Leistung noch bezahlen könne. Dies wirke konsumfördernd. Denn wer seine Leistung bereits erbracht habe, über die Gegenleistung aber weitgehend frei verfügen könne, werde eher zusehen, dass er seine Vorstellung von einem günstigen Preis – Leistungs­ver­hältnis erreiche. Hinzu komme, dass die Antragstellerin auf ihren „flat-rate-partys“ beispielsweise mit Werbesprüchen wie „in ist, was drin ist“ eine Atmosphäre schaffe, in der der Wankelmütige seine Alkohol­ver­träg­lichkeit falsch einschätze und sich in der Folge mit dem freien Konsum übernehme.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/07 des VG Berlin vom 21.11.2007

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