23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss10.07.2020

Keine Aufhebung der Covid-19 Reisewarnung des Auswärtigen AmtesReisewarnungen des Auswärtigen Amtes verletzt deutsche Reise­un­ter­nehmen nicht in ihren Grundrechten

Die offizielle Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer in die Mitgliedstaaten der EU und neun weitere europäische Staaten (so genannte COVID-19 Reisewarnung, Stand: 22. Juni 2020), verletzt deutsche Reise­un­ter­nehmen nicht in ihren Rechten. Das hat das Verwal­tungs­gericht in einem Eilverfahren entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Reiseunternehmen aus Deutschland, die auf Reisen in bestimmte afrikanische Länder (Tansania, Seychellen, Mauritius und Namibia) spezialisiert sind, hatten im Wege des Eilrechts­schutzes begehrt, die COVID-19 Reisewarnung insoweit aufzuheben.

VG: Reisewarnung stellt keine Verletzung der Berufsfreiheit von Reise­un­ter­nehmen dar

Das Auswärtige Amt hatte die Reisewarnung am 17. März 2020 ausgesprochen und u.a. auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Reise­un­ter­nehmen könnten die Aufhebung der Warnung nicht verlangen. Diese verletze die Rechte der Reise­un­ter­nehmen, insbesondere deren Berufsfreiheit, offensichtlich nicht.

Reisewarnung nur unverbindliche Empfehlung für Reisende

Die Reisewarnung spreche eine unverbindliche Empfehlung für Reisende aus. Sie beziehe sich angesichts der weltweiten Corona-Pandemie auf Fernreisen im Allgemeinen und nicht auf Reisen mit bestimmten Reise­ver­an­staltern. Das Auswärtige Amt entspreche damit einem Infor­ma­ti­o­ns­be­dürfnis der Öffentlichkeit. Außerdem könnten befürchtete Umsatz- und Gewinneinbußen der Reise­un­ter­nehmen nicht eindeutig der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zugerechnet werden.

Zivilrechtliche Relevanz reicht nicht für Grund­recht­ver­letzung der Reise­un­ter­nehmen aus

Die Reiseplanung potenzieller Touristen würde jedenfalls auch durch deren finanzielle Situation, die derzeit von drohender Arbeits­lo­sigkeit gekennzeichnet sein könnte, beeinflusst, ebenso wie durch die aktuelle Entwicklung der Pandemie. Darüber hinaus gestalte das Auswärtige Amt durch die Reisewarnung weder Reise- noch Versi­che­rungs­verträge der Reise­un­ter­nehmen mit ihren Vertrags­partnern unmittelbar. Allein eine mögliche zivilrechtliche Relevanz reiche nicht aus, um von einer Grund­rechts­ver­letzung der Reise­un­ter­nehmen auszugehen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ku)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28956

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI