18.10.2024
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Dokument-Nr. 3820

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Urteil12.02.2007Verwaltungsgericht BerlinVG 34 A 31.04
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil12.02.2007

Berlin muss 171 Mio € an die Berliner Wasserbetriebe zahlenKosten­be­rechnung für Regenent­wäs­serung war korrekt

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat entschieden, dass das Land Berlin verpflichtet ist, an die Berliner Wasserbetriebe 171.149.407,87 Euro zuzüglich Verzugs- und Prozesszinsen seit 1998 zu bezahlen. Außerdem muss das Land Berlin die bisher entstandenen Verfah­rens­kosten in Höhe von ungefähr 2,9 Mio. Euro tragen.

Der Rechtsstreit betrifft die Höhe der vom Land Berlin für Regenent­wäs­serung der öffentlichen Straßen und Wege zu tragenden Kosten. Die dem Land Berlin von den Berliner Wasserbetrieben hierfür in Rechnung gestellten Beträge beglich dieses nur teilweise. Zur Begründung wurde ausgeführt, im Landeshaushalt sei eine „Deckelung“ der Kosten für die Regenent­wäs­serung der öffentlichen Straßen und Wege vorgenommen worden. Außerdem hätten die Berliner Wasserbetriebe bei der Berechnung der Kosten unzutreffende Abschreibungen angesetzt.

Die 34. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Berlin hat auf eine entsprechende Klage der Berliner Wasserbetriebe entschieden, dass das Land Berlin zu den genannten Kürzungen nicht berechtigt war. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Vorgaben des Landeshaushalts würden die Berliner Wasserbetriebe als selbständige Anstalt öffentlichen Rechts nicht binden. Auch hätten die Berliner Wasserbetriebe mit der von ihnen bei der Kosten­be­rechnung gewählten Abschrei­bungsform den jedem derartigen Leistungs­er­bringer bei der Preisbestimmung zustehenden Spielraum nicht überschritten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/07 des VG Berlin vom 14.02.2007

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