21.11.2024
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Dokument-Nr. 8084

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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss26.06.2009

Fortwährende Unter­richts­s­törung rechtfertigt Ausschluss von KlassenfahrtVerbreitung einer Angstatmosphäre kann nicht als Lappalie abgetan werden

Wer als Schüler fortwährend den Unterricht stört, ständig Anweisungen von Lehrern missachtet und aggressiv gegenüber seinen Mitschülern auftritt, kann von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Die Klassen­kon­ferenz eines Charlot­ten­burger Gymnasiums hatte im Juni 2009 entschieden, den 14-jährigen Achtklässler von der am 29. Juni 2009 beginnenden Reise nach Amrum auszuschließen. Dem lag zugrunde, dass der Antragsteller seit 2008 immer wieder den Unterricht gestört und seine Mitschüler durch aggressives Auftreten, Beleidigungen und körperliche Annäherungen belästigt hatte. Der Schüler und seine Eltern hatten die Vorfälle lediglich als „Lappalien“ angesehen. Das Verwal­tungs­gericht bejahte die Voraussetzungen der getroffenen Ordnungs­maßnahme, die der Sicherung der Funkti­o­ns­fä­higkeit der Schule diene. Durch sein Verhalten habe der Schüler eine „Atmosphäre der Angst“ in der Klasse verbreitet, die nicht länger hingenommen werden könne. Besonders schwer wiege, dass der Schüler andere Mitschüler bedroht habe, weil diese das Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften offenbart hatten. Es liege auf der Hand, dass undis­zi­pli­niertes und die Autorität von Lehrpersonen missachtendes Verhalten den Erfolg einer Klassenreise gefährden könne. Bei einer solchen schulischen Veranstaltung komme es wegen der ungewohnten Umgebung und der Nähe, der die Schüler untereinander ausgesetzt seien, in besonderem Maße darauf an, die schulische Ordnung zu wahren.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/09 des VG Berlin vom 01.07.2009

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