23.11.2024
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Dokument-Nr. 30976

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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss22.10.2021

Unzulässiger Eilantrag auf Anerkennung als JournalistVG Berlin lehnt Anträge eines Rechtsanwalts ab

Ein Rechtsanwalt ist mit seinem Begehren, von der Berliner Polizei "als Journalist" anerkannt zu werden, in einem Eilverfahren vor dem Berliner Verwal­tungs­gericht gescheitert.

Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt, hatte 2021 an verschiedenen Demonstrationen teilgenommen. Seinem Vortrag nach hatte die Berliner Polizei ihn - anders als ausgewiesene Vertreter der Presse - daran gehindert, polizeiliche Absperrungen zu passieren. Er wollte nunmehr im Wege einstweiliger Anordnung gerichtlich feststellen lassen, dass er

1. "als Journalist und Pressevertreter in Berlin berichtet" habe und "seine Berich­t­er­stattung in und aus Berlin als Presse und Berich­t­er­stattung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG" durch die Berliner Polizei anzuerkennen sei, 2. ferner "grundsätzlich journa­lis­tischen Tätigkeiten" nachgehe und "die Feststellung der Polizei Berlin, er sei kein Journalist", rechtswidrig gewesen sei und schließlich 3. "als Journalist anzuerkennen" sei.

Keine pauschale Anerkennung von Presse­be­rich­t­er­stattung durch Polizei

Die 27. Kammer hat diese Anträge zurückgewiesen. Sie seien sämtlich unzulässig. Für Begehren, die in der Hauptsache im Wege einer Forts­et­zungs­fest­stel­lungsklage zu verfolgen seien, gebe es im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Raum. Überdies sei der Antrag zum Teil zu unbestimmt; es sei unklar, was der Antragsteller mit "grundsätzlich" meine. Für eine pauschale Anerkennung seiner Presse­be­rich­t­er­stattung sei die Berliner Polizei nicht zuständig. Die Kammer musste sich daher mit dem Begehren inhaltlich nicht befassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

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