21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss31.07.2012

Zielver­ein­barung zu Olympischen Spielen: Bundes­mi­nis­terium muss Auskunft gebenJournalist setzt sich gegen Bundes­mi­nis­terium des Innern mit Auskunfts­be­gehren durch

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat in einem Eilverfahren entscheiden, dass das Bundes­mi­nis­terium des Innern einem Journalisten Auskunft über die Zielver­ein­ba­rungen, die es mit verschiedenen Sportverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes getroffen hat, erteilen muss.

Nach den Olympischen Spielen 2008 hat das Bundes­mi­nis­terium des Innern (BMI) als das für den Sport zuständige Ressort mit verschiedenen Sportverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes Vereinbarungen getroffen, in denen u.a. geregelt wird, welche und wie viele Medaillen der jeweilige Verband erzielen und welchen Platz Deutschland in der Nationenwertung erreichen soll. Die vom Antragsteller hierzu begehrte Auskunft lehnte das BMI ab, weil ansonsten Betriebs- und Geschäfts­ge­heimnisse der Verbände verletzt würden.

Berliner Pressegesetz schreibt Behörden Herausgabe von Auskünften zur Erfüllung der Pressearbeit vor

Das Verwal­tungs­gericht Berlin gab dem Eilbegehren statt. Nach dem Berliner Pressegesetz seien alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Hierauf könne sich der Antragsteller ohne Einschränkungen stützen. Das BMI könne sich nicht auf ein Auskunfts­ver­wei­ge­rungsrecht berufen. Die privaten Interessen der Verbände seien bei einer Abwägung mit dem Infor­ma­ti­o­ns­in­teresse der Öffentlichkeit nicht schutzwürdig. Die Zielver­ein­ba­rungen bildeten eine Grundlage für die staatliche Förderung des deutschen olympischen Spitzensports. Daher bestehe ein breites öffentliches Interesse an Informationen darüber, wie viele Gold- und sonstige Medaillen sowie welche Platzierungen die einzelnen Verbände bei den Olympischen Spielen jeweils anstrebten. Die Informationen seien für eine Bewertung der Effektivität der staatlichen Förderung des deutschen olympischen Spitzensports und damit der Verwendung der für diesen Zweck eingesetzten öffentlichen Mittel relevant. Durch die Erteilung der begehrten Auskunft seien etwaige Geschäfts­ge­heimnisse der Verbände demgegenüber allenfalls geringfügig betroffen, und es sei nicht nachvollziehbar, weshalb hierdurch Wettbe­wer­bs­nachteile entstehen könnten. Da das Infor­ma­ti­o­ns­in­teresse der Öffentlichkeit maßgeblich von der Aktualität der Berich­t­er­stattung abhänge, sei die Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine zeitnahe Infor­ma­ti­o­ns­be­schaffung angewiesen; daher müsse der Anspruch sofort erfüllt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13896

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI