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26.02.2025  
Sie sehen einen Sperling (auch Spatz genannt), der auf einem Ast sitzt.

Dokument-Nr. 34835

Sie sehen einen Sperling (auch Spatz genannt), der auf einem Ast sitzt.
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Beschluss21.02.2025Verwaltungsgericht BerlinVG 24 L 28/25
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss21.02.2025

Spatzen stoppen Abriss von GebäudenGefahr einer Vergrämung der Spatzen und einer Aufgabe der Nistplätze

Die Abrissarbeiten im "Kulturhof Kolonie 10" in Berlin-Wedding dürfen zum Schutz des Haussperlings (Passer domesticus) - auch Spatz genannt - vorerst nicht fortgesetzt werden. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Eigentümer des Grundstücks Koloniestraße 10 plant, in dessen Innenhof ein Studen­ten­wohnheim zu errichten. Die dort befindlichen Remisen und ein Garagen-Werkstatt-Trakt sollen abgerissen werden. Die Gebäude sind teilweise mit Efeu berankt und der Remisenhof ist unter anderem mit Ligusterhecken begrünt. An einigen Garagen sind künstliche Niststätten für Vögel angebracht.

Eilantrag eines Natur­schutz­ver­bandes

Der beim Verwal­tungs­gericht anhängig gemachte Eilantrag eines Natur­schutz­ver­bandes, den Abriss der Gebäude und die Beseitigung der Vegetation einstweilen zu untersagen, hatte Erfolg. Bei Fortsetzung der Abriss -und Abbrucharbeiten im Hof des Grundstücks und bei Beseitigung der Vegetation bestehe die konkrete Gefahr, dass die Fortpflanzungs- und die Ruhestätten der Spatzen geschädigt bzw. gestört würden.

Abrissarbeiten bergen Gefahr einer Vergrämung

Die Abrissarbeiten an den Garagen und der Abbruch des Asphaltbelags würden zu erheblichen Lärm- und Staub­ent­wick­lungen, Erschütterungen und Veränderungen des Mikroklimas führen. Dies berge mit hoher Wahrschein­lichkeit die Gefahr einer Vergrämung der Spatzen und einer Aufgabe der Nistplätze. Es fehle an einem verbindlichen und hinreichend konkreten Ausgleichs­konzept, das die drohenden Verstöße gegen den Artenschutz kompensieren könnte.

Das Verwal­tungs­gericht hatte bereits im November 2024 zum Schutz der Spatzen den Abriss von Gebäudeteilen des Jahn-Sportparks gestoppt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

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