Verwaltungsgericht Berlin Beschluss21.02.2025
Spatzen stoppen Abriss von GebäudenGefahr einer Vergrämung der Spatzen und einer Aufgabe der Nistplätze
Die Abrissarbeiten im "Kulturhof Kolonie 10" in Berlin-Wedding dürfen zum Schutz des Haussperlings (Passer domesticus) - auch Spatz genannt - vorerst nicht fortgesetzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Eigentümer des Grundstücks Koloniestraße 10 plant, in dessen Innenhof ein Studentenwohnheim zu errichten. Die dort befindlichen Remisen und ein Garagen-Werkstatt-Trakt sollen abgerissen werden. Die Gebäude sind teilweise mit Efeu berankt und der Remisenhof ist unter anderem mit Ligusterhecken begrünt. An einigen Garagen sind künstliche Niststätten für Vögel angebracht.
Eilantrag eines Naturschutzverbandes
Der beim Verwaltungsgericht anhängig gemachte Eilantrag eines Naturschutzverbandes, den Abriss der Gebäude und die Beseitigung der Vegetation einstweilen zu untersagen, hatte Erfolg. Bei Fortsetzung der Abriss -und Abbrucharbeiten im Hof des Grundstücks und bei Beseitigung der Vegetation bestehe die konkrete Gefahr, dass die Fortpflanzungs- und die Ruhestätten der Spatzen geschädigt bzw. gestört würden.
Abrissarbeiten bergen Gefahr einer Vergrämung
Die Abrissarbeiten an den Garagen und der Abbruch des Asphaltbelags würden zu erheblichen Lärm- und Staubentwicklungen, Erschütterungen und Veränderungen des Mikroklimas führen. Dies berge mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer Vergrämung der Spatzen und einer Aufgabe der Nistplätze. Es fehle an einem verbindlichen und hinreichend konkreten Ausgleichskonzept, das die drohenden Verstöße gegen den Artenschutz kompensieren könnte.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2025
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)