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Dokument-Nr. 22581

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Urteil21.04.2016Verwaltungsgericht BerlinVG 23 K 329.15
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil21.04.2016

Befreiung von der Personal­ausweis­gebühr bei Bezug von Sozia­l­leis­tungen möglichAnsparen der Personal­ausweis­gebühr bei erst kurzem Sozial­leistungs­bezug nicht realisierbar

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat entschieden, dass ein Empfänger von Sozia­ll­leis­tungen Anspruch auf eine Befreiung von der Personal­ausweis­gebühr haben kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bezieht Leistungen nach dem SGB II. Er beantragte im Februar 2015 beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin die Ausstellung eines neuen Perso­na­l­aus­weises. Die hierfür geforderte Gebühr entrichtete er sogleich, stellte aber später unter Berufung auf den Sozia­l­leis­tungsbezug einen Antrag auf Erstattung. Das Bezirksamt lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass der Kläger nicht bedürftig sei, weil der Regel­be­da­rfssatz seit dem 1. Januar 2011 einen Anteil von monatlich ,25 Euro enthalte, der für die Perso­na­l­aus­weis­gebühr anzusparen sei.

Kläger ist im Sinne der Perso­na­l­aus­weis­ge­büh­ren­ver­ordnung bedürftig

Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Verwal­tungs­gericht Berlin verpflichtete die Behörde, über den Antrag auf Gebüh­ren­be­freiung neu zu entscheiden, weil sie verkannt habe, dass der Kläger im Sinne der Perso­na­l­aus­weis­ge­büh­ren­ver­ordnung bedürftig sei. Bedürftigkeit liege vor, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend finanzieren könne. Dies sei beim Kläger wegen des Bezugs von Sozialleistungen der Fall. Ob und in welchem Umfang eine Gebüh­ren­be­freiung gewährt werde, sei eine Frage des Einzelfalles. Nur in diesem Rahmen könne die Behörde berücksichtigen, ob der Perso­na­l­aus­weis­inhaber hinreichend Zeit gehabt habe, einen bestimmten Betrag "anzusparen". Liege der Leistungsbezug aber - wie im entschiedenen Fall - erst kurze Zeit zurück, komme unter Umständen ein vollständiger Gebührenerlass in Betracht.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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