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Urteil27.03.2025Verwaltungsgericht BerlinVG 2 K 60/23
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil27.03.2025

Finanz­mi­nis­terium muss SMS zwischen Lindner und Porsche-CEO Blume offenlegenKlage des Vereins Parlamentwatch erfolgreich

Das Bundes­mi­nis­terium der Finanzen (BMF) muss Zugang zu Aufzeichnungen von SMS gewähren, die Bundesminister a.D. Lindner und der Vorstands­vor­sitzende der Porsche AG im Juni und Juli 2022 ausgetauscht haben. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Der Verein Parlamentwatch (Kläger), der die Inter­net­plattform abgeord­ne­tenwatch.de betreibt, beantragte im August 2022 beim BMF Infor­ma­ti­o­ns­zugang zu den SMS mit der Begründung, sie beträfen Verhandlungen auf EU-Ebene zum Verbot von Verbren­ner­motoren und zu sog. E-Fuels; er wolle den diesbezüglichen Einfluss von Lobbyakteuren untersuchen.

Ministerium: SMS sind ohne entschei­dungs­er­hebliche Infos

Die Beklagte lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die SMS seien keine für einen Verwal­tungs­vorgang des BMF entschei­dungs­er­hebliche Informationen und unterlägen nicht dem Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz (UIG). Teilweise beträfen sie den damaligen Bundesminister auch nur in seiner Rolle als Bundes­vor­sit­zender der FDP.

Anspruch auf Infor­ma­ti­o­ns­zugang nach dem Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz

Die 2. Kammer hat der Klage stattgegeben. Der Kläger habe einen Anspruch auf Infor­ma­ti­o­ns­zugang nach dem UIG. Bei den SMS handele es sich um Umwelt­in­for­ma­tionen. Die SMS stünden im Zusammenhang mit der Entscheidung des Rats der Europäischen Union vom 28./29. Juni 2022 zum Klimapaket "Fit für 55" und zur später verabschiedeten Verordnung (EU) 2023/851 zur Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Perso­nen­kraftwagen. Dabei handele es sich um Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Die SMS-Kommunikation des Bundes­fi­nanz­mi­nisters mit einem Vertreter der Automo­bil­in­dustrie über die Öffnung des geplanten Verbots für E-Fuels weise den erforderlichen Umweltbezug auf. Das Bundes­mi­nis­terium verfüge über die SMS, da diese auf dem dienstlichen Mobiltelefon des Bundesministers gespeichert worden und damit beim BMF tatsächlich vorhanden seien. Ableh­nungs­gründe habe die Beklagte ohne Erfolg geltend gemacht.

Richter: Interesse der Öffentlichkeit überwiegt

Das Interesse von Bundesminister a.D. Lindner und dem Vorstands­vor­sit­zenden der Porsche AG am Schutz ihrer perso­nen­be­zogenen Daten trete hinter dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der SMS zurück. Beide seien lediglich in ihrer beruflichen Rolle betroffen und hätten mittelbar bereits selbst in der Öffentlichkeit zu dem Themenkomplex Stellung genommen. Demgegenüber überwiege das Interesse der Öffentlichkeit daran, Inhalt und Art der Kommunikation zu erfahren, die möglicherweise Rückschlüsse auf etwaige Nähever­hältnisse zwischen Regierenden und Dritten zum Thema E-Fuels ermöglichen.

Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

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