04.12.2024
04.12.2024  
Sie sehen eine Leuchtreklame, welche drei rote X und die Silhouette einer jungen Frau zeigt.

Dokument-Nr. 34608

Drucken
Urteil02.12.2024Verwaltungsgericht BerlinVG 19 K 329/20
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil02.12.2024

Umbau einer Lagerhalle in ein Bordell baurechtlich zulässigArtemis-Betreiber dürfen Großbordell erweitern

Das "Artemis" ist das größte Bordell in Berlin. Eine Lagerhalle westlich der Stadtautobahn am Dreieck Funkturm in Berlin dürfen die Betreiber des Artemis nun in ein Bordell umbauen, obwohl sie im baurechtlichen Außenbereich liegt. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Die Kläger, die ein bekanntes Berliner Bordell betreiben, sind Eigentümer eines Grundstücks in Halensee. Das Grundstück ist mit einer Lagerhalle bebaut, die zuvor von einem Weinhandel genutzt wurde. Neben dem Grundstück befindet sich eine Autowerkstatt, vor der eine große Straße verläuft, ansonsten ist das Grundstück von Bahngleisen eingefasst. Die Kläger beantragten im November 2019, die Lagerhalle umbauen und für den Betrieb eines Bordells nutzen zu dürfen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf versagte die Erteilung der Baugenehmigung im April 2020, weil das Grundstück im Außenbereich liege und die Verfestigung einer Split­ter­siedlung zu verhindern sei. Der von den Klägern eingelegte Widerspruch blieb erfolglos.

Richter: Bauvorhaben ist ausnahmsweise geneh­mi­gungsfähig

Der dagegen gerichteten Klage hat die 19. Kammer nach Durchführung eines Ortstermins stattgegeben und das beklagte Land zur Erteilung der Baugenehmigung verpflichtet. Zwar liege das Grundstück aufgrund der - eine Zäsur bildenden - Abgrenzung durch den Bahn- und Straßenverkehr nicht im baurechtlichen Innenbereich, sondern in einer Insellage im Außenbereich, in dem grundsätzlich nur privilegierte Bauvorhaben wie etwa solche der Land- und Forstwirtschaft zulässig seien. Ausnahmsweise sei jedoch auch das klägerische Bauvorhaben geneh­mi­gungsfähig, weil das Grundstück erschlossen sei und ihm öffentliche Belange nicht entgegenstünden. Die unerwünschte Verfestigung einer Split­ter­siedlung sei nicht zu befürchten, da die Lagerhalle bereits existiere und vom Vorhaben aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Vorbildwirkung für weitere Bauten ausgehe. Dass das Grundstück im Flächen­nut­zungsplan als Bahnfläche ausgewiesen sei, hindere die Erteilung einer Baugenehmigung ebenfalls nicht, weil die Festsetzung einer Fläche als Bahngelände im Rahmen eines eigenständigen Planungs­ver­fahrens nach dem Eisenbahngesetz erfolge und im Flächen­nut­zungsplan nur nachrichtlich übernommen werde. Schließlich wahre das klägerische Bauvorhaben auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits­ver­hältnisse: Hinsichtlich des erheblichen Umgebungslärms hätten die Kläger ihren Bauantrag in der mündlichen Verhandlung dahingehend klargestellt, dass durch die Verwendung schalldämmender Außenbauteile ein verträglicher Innenlärmpegel erreicht werde. Durch den Einbau zusätzlicher Fenster, auch im Souterrain, sei zudem für eine ausreichende Belichtung gesorgt.

Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34608

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI