23.11.2024
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Dokument-Nr. 32307

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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss27.10.2022

Walküre und Rheingold: Kaninchen dürfen auf Staatsoper-Bühne bleibenTierschutz­organisation Peta wollte Kaninchen von der Berliner Staatsoper-Bühne verbannen

Ein anerkannter Tierschutz­verein ist beim Verwal­tungs­gericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz lebender Kaninchen bei den Aufführungen der Wagner-Opern Rheingold und Walküre an der Staatsoper Berlin zu unterbinden.

In zwei Neuin­sze­nie­rungen der beiden Opern an der Staatsoper Berlin werden 20 lebende Kaninchen zur Schau gestellt. Sie sollen ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall symbolisieren. Die nächsten Aufführungen sind für den 29. und 30. Oktober 2022 geplant. Ein anerkannter Tierschutz­verein, der diese Verwendung für tierschut­z­widrig hält, begehrte hiergegen kurzfristig ein Einschreiten des Veterinäramts des Bezirks Mitte von Berlin.

Keine Hinweise auf Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere

Die 17. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts wies den Eilantrag zurück. Zwar müsse die zuständige Behörde nach dem Tierschutz­gesetz u.a. dafür sorgen, dass Tiere nicht zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung herangezogen würden, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden seien. Der Antragsteller habe aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass diese Voraussetzungen hier gegeben seien.

Käfige der Tiere werden nicht gestoßen

Einerseits sei zwar - wie ein von ihm eingereichtes Gutachten ausführe - plausibel, dass Kaninchen in ihrer Eigenschaft als Fluchttiere angesichts der in den Käfigen fehlenden Rückzugs­mög­lich­keiten besonderem Stress bei den Aufführungen ausgesetzt, sie mithin in Angst und Schrecken versetzt würden und erheblich litten. Andererseits habe die Amtstierärztin des Bezirksamts Mitte von Berlin sich bei den Generalproben der Opern ein eigenes Bild von der Auffüh­rungs­si­tuation verschafft. Dabei sei sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verwendung der Tiere aus ihrer Sicht insgesamt akzeptabel sei, nachdem die Tiere nur ca. 15 Minuten im Einsatz seien und keiner der Mitwirkenden an die Käfige stoßen oder sich dagegen lehnen dürfe.

Leisere Musik auf der Bühne

Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum gewesen. Beamteten Tierärzten und Tierärztinnen komme bei der Durchführung des Gesetzes und insbesondere bei der hier inter­es­sie­renden Frage tierschut­z­widriger Vernach­läs­sigung eine besondere Funktion als Sachverständige mit hervorgehobener Beurtei­lungs­kom­petenz zu, so dass ihrer Stellungnahme bei der Frage der Tierschut­z­wid­rigkeit ein besonderes Gewicht beizumessen sei.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

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