15.11.2024
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Dokument-Nr. 4692

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Urteil10.08.2007Verwaltungsgericht BerlinVG 14 A 106.05
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil10.08.2007

"Penis-Steifungscreme" ist als Arzneimittel zulas­sungs­pflichtigKein kosmetisches Mittel

Das Bezirksamt Mitte stellte 2005 in einem Sexshop mehrere Tuben „Penis-Steifungscreme“ mit der Begründung sicher, es handele sich um ein zulas­sungs­pflichtiges Arzneimittel.

Die Betreiberin des Sexshops erhob Klage vor dem Verwal­tungs­gericht Berlin. Sie begehrte Feststellung, dass das Bezirksamt zukünftig nicht berechtigt sei, das Inver­kehr­bringen der Creme durch die Klägerin zu verbieten. Es handele sich lediglich um ein kosmetisches Mittel. Die im Gerichts­ver­fahren beigeladene Herstellerfirma verwies insoweit auf die Duftnote „Zimt“ der Creme.

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat die Klage abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, die Rechts­auf­fassung des Bezirksamtes treffe, bezogen auf die aktuell geltende Rechtslage, zu.

Bei der Creme handele es sich nicht um ein kosmetisches Mittel. Das mit der Zusatz­be­zeichnung „Erekti­o­ns­pfle­gecreme“ versehene Präparat sei allenfalls nebenbei zu kosmetischen Zwecken bestimmt. Im Vordergrund stehe der angepriesene durch­blu­tungs­för­dernde Effekt der Creme. Dieser werde durch die Bestandteile Benzylnicotinat und Cayennepfeffer-Extrakt hervorgerufen.

Beide Substanzen würden eine pharma­ko­lo­gische Wirkung im Sinne der europa­recht­lichen Arzneimittel-Definition hervorrufen. Bei Benzylnicotinat handele es sich um eine typische Arzneibuch-Substanz, die unter anderem in zahlreichen Rheumamitteln enthalten sei. Welche Nebenwirkungen der Einsatz von Benzylnicotinat im Rahmen der Creme habe, sei bislang nicht im Einzelnen erforscht.

Nicht zuletzt sei auch an die jeweiligen Sexualpartner der Anwender der Creme zu denken. Die Creme enthalte nämlich auch Parafin. Paraffin könne Latex-Kondome durchlässig machen. Der Hersteller rate daher von der Verwendung derartiger Kondome ab.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/07 des VG Berlin vom 14.08.2007

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