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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss23.07.2026

Starker Cannabiskonsum führt trotz Legalisierung zu Zweifeln an der FahreignungHohe THC-Werte im Blut deuten auf einen hochfrequenten oder chronischen Konsum hin

Werden bei einem Verkehrs­teil­nehmer hohe THC-Werte gemessen, die auf einen hochfrequenten oder chronischen Cannabiskonsum hindeuten, bestehen Zweifel an der Fahreignung. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Bei einer Verkehr­s­kon­trolle wurden im Blut eines Pkw-Fahrers hohe THC-Werte festgestellt. Zur Klärung der hierdurch entstandenen Zweifel an der Fahreignung gab die Straßen­ver­kehrs­behörde dem Fahrer auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog sie ihm die Fahrerlaubnis.

Die 11. Kammer hat den Eilantrag des Fahrers zurückgewiesen. Die Gutach­ten­auf­for­derung sei rechtmäßig. Die Zweifel an seiner Fahreignung seien begründet. Trotz der zwischen­zeit­lichen Legalisierung sei die Fahreignung bei jemandem zu verneinen, der Cannabis missbräuchlich konsumiere. Werde ein Fahrzeug unter Canna­bi­seinfluss geführt und deuteten hohe THC-Werte im Blut auf einen hochfrequenten oder chronischen Konsum hin, sei davon auszugehen, dass der Fahrer nicht in der Lage sei, zwischen der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Cannabiskonsum sicher zu trennen. Keine Rolle spiele, ob Cannabis ärztlich verordnet sei. Denn dies sage nichts über die Fahreignung aus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

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