18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 30472

Drucken
Beschluss28.06.2021Verwaltungsgericht BerlinVG 11 L 164/21
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss28.06.2021

Friedrichshain-Kreuzberg muss Fußgängerzone rückgängig machenVG Berlin gibt Eilantrag einer Hausei­gen­tümerin statt

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg muss nach einer Eilentscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin eine in der Krautstraße eingerichtete Fußgängerzone vorerst rückgängig machen.

Die Antragstellerin zu 1., eine GmbH, ist Eigentümerin und Vermieterin eines Hauses in der Krautstraße in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Der Antragsteller zu 2. ist deren Geschäftsführer und wohnt auch dort. Das Bezirksamt legte der Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­sammlung des Bezirks am 8. Oktober 2020 eine Vorlage "zur Kenntnisnahme" mit dem folgenden Inhalt vor: "Der Gemeingebrauch soll für die Fußgän­ger*in­nenzone durch Widmung auf den Fußgän­ger*in­nen­verkehr einschließlich des Radverkehrs beschränkt werden. Mit dem Ziel einer schnellst möglichen Ausweisung als Fußgän­ger*in­nenzone wird der Umset­zungs­prozess in diesem Jahr gestartet." Am 17. Dezember 2020 ordnete die Straßen­ver­kehrs­behörde des Bezirksamts die Kennzeichnung einer Fußgängerzone sowie ein absolutes Haltverbot an. Die Teileinziehung der Straße sei in Bearbeitung. Am 23. April 2021 wurden die angeordneten Verkehrszeichen, zusätzlich das Zeichen 250 (Durch­fahrts­verbot für Fahrzeuge aller Art) sowie Poller und Absperrungen errichtet. Hiergegen wenden sich die Antragsteller.

Umsetzung ohne vorherige städte­pla­ne­rische Entscheidung rechtswidrig

Das VG hat dem Eilantrag stattgegeben. Die in der Straßen­ver­kehrs­ordnung festgelegten Voraussetzungen für die Kennzeichnung einer Fußgängerzone lägen nicht vor. Die Straßen­ver­kehrs­behörde sei zwar berechtigt, die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von Fußgängerzonen anzuordnen. Voraussetzung sei jedoch eine vorausgehende städte­pla­ne­rische Entscheidung, an der es hier (noch) fehle. Das hierfür in Betracht kommende Verfahren zur straßen­recht­lichen Teileinziehung der Krautstraße nach dem Berliner Straßengesetz befinde sich derzeit noch in der Vorbereitung und müsse nach den gesetzlichen Vorgaben zunächst durchgeführt werden. In Folge der derzeit rechtswidrigen Umsetzung muss das Bezirksamt die aufgestellten Verkehrszeichen und Poller eine Woche nach Rechtskraft des verwal­tungs­ge­richt­lichen Beschlusses vorläufig entfernen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30472

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI