24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 5303

Drucken
Urteil24.10.2007Verwaltungsgericht BerlinVG 11 A 75.07
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil24.10.2007

Gerichts­voll­zieherin erhält keine Ausnah­me­ge­neh­migung für Parkraum­be­wirt­schaf­tungszone in ihren Bezirk

Keinen Erfolg hatte die Klage einer Gerichts­voll­zieherin auf Erteilung einer Ausnah­me­ge­neh­migung zum gebührenfreien Parken in der Parkraum­be­wirt­schaf­tungszone 22 (Tiergarten/Mitte).

Die Klägerin, deren Gerichts­voll­zie­her­bezirk teilweise mit der genannten Zone identisch ist, hatte geltend gemacht, täglich etwa 20 bis 30 Vollstre­ckungs­aufträge durchzuführen, die sie an drei Tagen auch in den Bereich der Parkraum­be­wirt­schaf­tungszone führten. Hierbei müsse sie Akten mit einem Gewicht zwischen 6 und 9 kg mit sich führen, so dass sie auf die Nutzung ihres PKW angewiesen sei.

Das Gericht befand, dass schon die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausnah­me­ge­neh­migung nicht vorlägen. Danach müsse entweder ein „bestimmter Einzelfall“ vorliegen oder ein „bestimmte Antragsteller“ gegeben sein. Das sei hier nicht der Fall. Der Personenkreis eines Gerichts­voll­ziehers sei nicht abgrenzbar, sonder nur näher bestimmbar. Im Übrigen unterscheide sich die Klägerin nicht von anderen Berufspendlern, die verschiedene Einsatzorte hätten (Handels­ver­treter, Waren­lie­fe­ranten oder Verkaufs­personal). Jedenfalls sei aber auch die Versagung der begehrten Ausnahme nicht ermes­sens­feh­lerhaft, weil sich die Behörde bei ihrer Entscheidung an den Zweck der gesetzlichen Ermächtigung, die Ausnahmen nur in besonders dringenden Fällen vorsehe, gehalten habe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 37/07 des VG Berlin vom 12.12.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5303

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI