21.11.2024
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Dokument-Nr. 20508

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Verwaltungsgericht Berlin Urteil22.01.2015

Aquarell-Collage "Brilli­an­ten­schieber im Café Kaiserhof" von George Grosz ist national wertvolles KulturgutMit etwaiger Abwanderung des Kunstwerks aus Deutschland würde wesentlicher Verlust für deutschen Kulturbesitz einhergehen

Die Aquarell-Collage "Brilli­an­ten­schieber im Café Kaiserhof" von George Grosz ist national wertvolles Kulturgut. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2011 verfügte das Land Berlin die Aufnahme verschiedener Kunstwerke, die im Eigentum eines Berliner Galeristen stehen, in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes. Betroffen waren u.a. die Werke "Belebte Straßenszene", "Schönheit, Dich will ich preisen" und "Brilli­an­ten­schieber im Café Kaiserhof" von George Grosz, "Ertüchtigung" von Hannah Höch, "Zwischen Bäumen stehendes Mädchen" von Otto Mueller sowie "Zwei nackte Tanzende" und "Mädchen auf violettem Sessel" von Ernst Ludwig Kirchner. Mit der Verfügung verbunden ist ein grundsätzliches Verbot der Ausfuhr der Werke ins Ausland.

VG bejaht Aufnahme in Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nur für das Werk "Brilli­an­ten­schieber im Café Kaiserhof"

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat der hiergegen gerichteten Klage - bis auf die "Brilli­an­ten­schieber von Grosz - überwiegend stattgegeben. Für eine Eintragung nach dem Kulturschutzgesetz sei erforderlich, dass mit einer etwaigen Abwanderung der Kunstwerke aus Deutschland ein wesentlicher Verlust für den deutschen Kulturbesitz einhergehe. Maßgebend hierfür sei die künstlerische Eigenart der Objekte, ihr (kunst)historischer Rang und ihr kultureller Wert, ihre Einzigartigkeit oder ihre Seltenheit und ihre Bedeutung für die kulturelle Entwicklung in Deutschland. Bei einer Gesamtschau lasse sich dies für sechs der sieben genannten Werke nicht feststellen. Das Gericht folgte bei ihrer Entscheidung damit im Wesentlichen dem Gutachten einer Kunst­sach­ver­ständigen, die das Gericht beauftragt hatte. Diese hatte nur das Werk "Brilli­an­ten­schieber im Café Kaiserhof" als wichtiges Objekt von George Grosz, der ein Künstler von internationalem Rang sei, eingeordnet. Denn dieses Bild stamme aus einer sehr kleinen Werkserie, bei der Grosz erstmals Elemente von Collage und Aquarell miteinander verbunden und damit ein neues und zentrales Gestal­tungs­prinzip der Avantgarde entwickelt habe.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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