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Urteil26.11.2025Verwaltungsgericht BerlinVG 1 K 187/24
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil26.11.2025

Palästina-Kongress 2024: Auflösung und Verbot waren rechtswidrig

Die Auflösung und das Verbot der Versammlung „Palästina-Kongress 2024 – Wir klagen an!“ waren rechtswidrig. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Der Kongress sollte im April 2024 an drei aufein­an­der­fol­genden Tagen in geschlossenen Räumen in Berlin stattfinden. Im Vorfeld der Veranstaltung erließ die Berliner Polizei verschiedene Beschränkungen, u.a. verbot sie die Verwendung bestimmter Parolen. Außerdem untersagte das Landesamt für Einwanderung mehreren als Rednern vorgesehenen Personen die Teilnahme an dem Kongress, da zu erwarten sei, dass sie strafbare Äußerungs­delikte begehen könnten. Kurz nachdem die Versammlung begonnen hatte, wurde eine Videobotschaft einer dieser Personen abgespielt. Daraufhin unterbrach die Polizei die Stromversorgung für die Video­über­tragung, löste die Versammlung auf und verbot, sie an den Folgetagen fortzusetzen. Mit seiner Klage begehrt der Veranstalter die Feststellung, dass Auflösung und Verbot der Versammlung rechtswidrig waren.

Die 1. Kammer hat der Klage stattgegeben. Auflösung und Verbot der Versammlung seien jedenfalls unver­hält­nismäßig gewesen. Gegen die im Vorfeld erlassenen Beschränkungen sei bis zur Auflösung der Versammlung nicht verstoßen worden. Auch strafbare Äußerungs­delikte habe die Polizei nicht festgestellt. Es sei nicht erkennbar, dass die Polizei mildere, gleich geeignete Mittel ernsthaft in Erwägung gezogen und der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungs­freiheit dadurch hinreichend Rechnung getragen hätte. Solche milderen Mittel – wie ein Ausschluss einzelner Redner und Teilnehmer – hätten sich hier aufgedrängt. Dass dies nicht erfolg­ver­sprechend gewesen wäre, habe die Polizei nicht dargelegt.

Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

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