Dokument-Nr. 1256
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Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss26.10.2005
Abschiebung in den Kosovo rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat durch Beschluss entschieden, dass der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein eine für den 27. Oktober 2005 geplante Abschiebung einer Familie aus Serbien und Montenegro in den Kosovo durchführen darf.
Der Eilantrag der Familie war am 25. Oktober 2005 beim Verwaltungsgericht eingegangen.
Die Antragsteller haben sich im Wesentlichen darauf berufen, dass ihre Tochter im Jahr 1999 durch einen ins Asylbewerberheim geworfenen Feuerwerkskörper eine Brandverletzung erlitten habe. Die infolge dieser Verletzung zurückgebliebenen Narben könnten im Kosovo nicht behandelt werden.
Das Gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Die Frage, ob die Verletzungen der Tochter im Kosovo ausreichend behandelt werden könnten und ob daraus ein Abschiebungsverbot folge, sei von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) im Asylverfahren geprüft worden. Das Bundesamt habe ein Abschiebungsverbot verneint. An diese Entscheidung sei die Ausländerbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein gebunden. Eine Überprüfung der Entscheidung des Bundesamtes könne nur im Rahmen eines gegen das Bundesamt gerichteten asylrechtlichen Verfahrens erfolgen. Ein solches Verfahren sei nicht anhängig gemacht worden.
Gegen den Beschluss ist inzwischen Beschwerde eingelegt worden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden hat.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Arnsberg v. 31.10.2005
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