14.11.2024
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Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.

Dokument-Nr. 1256

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Beschluss26.10.2005Verwaltungsgericht Arnsberg8 L 986/05
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Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss26.10.2005

Abschiebung in den Kosovo rechtmäßig

Das Verwal­tungs­gericht Arnsberg hat durch Beschluss entschieden, dass der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein eine für den 27. Oktober 2005 geplante Abschiebung einer Familie aus Serbien und Montenegro in den Kosovo durchführen darf.

Der Eilantrag der Familie war am 25. Oktober 2005 beim Verwal­tungs­gericht eingegangen.

Die Antragsteller haben sich im Wesentlichen darauf berufen, dass ihre Tochter im Jahr 1999 durch einen ins Asylbe­wer­berheim geworfenen Feuer­werks­körper eine Brandverletzung erlitten habe. Die infolge dieser Verletzung zurück­ge­bliebenen Narben könnten im Kosovo nicht behandelt werden.

Das Gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Die Frage, ob die Verletzungen der Tochter im Kosovo ausreichend behandelt werden könnten und ob daraus ein Abschie­bungs­verbot folge, sei von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) im Asylverfahren geprüft worden. Das Bundesamt habe ein Abschie­bungs­verbot verneint. An diese Entscheidung sei die Auslän­der­behörde des Kreises Siegen-Wittgenstein gebunden. Eine Überprüfung der Entscheidung des Bundesamtes könne nur im Rahmen eines gegen das Bundesamt gerichteten asylrechtlichen Verfahrens erfolgen. Ein solches Verfahren sei nicht anhängig gemacht worden.

Gegen den Beschluss ist inzwischen Beschwerde eingelegt worden, über die das Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden hat.

Quelle: Pressemitteilung des VG Arnsberg v. 31.10.2005

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