18.10.2024
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Dokument-Nr. 3572

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Urteil30.11.2006Verwaltungsgericht Arnsberg5 K 1116/04
Urteil30.11.2006Verwaltungsgericht Arnsberg5 K 415/05
Urteil07.12.2006Verwaltungsgericht Arnsberg5 K 1450/05
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil30.11.2006

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil30.11.2006

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil07.12.2006

Kinderreiche Beamte haben Anspruch auf Famili­en­zu­schlägeBunde­ver­fas­sungs­gericht hat eindeutige Vorgaben gemacht

Das Verwal­tungs­gericht Arnsberg hat in zahlreichen Entscheidungen die Telekom, die Post, das Bundes­ei­sen­bahn­vermögen und die Bundesrepublik verurteilt, an deren Beamte mit mehr als zwei Kindern höhere Bezüge zu leisten.

Die Beamten hatten sich mit ihren Klagen (Az.: 5 K 1116/04, 5 K 415/05, 5 K 1450/05 u.a.). auf Entscheidungen des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts bezogen. Das Verfas­sungs­gericht hat schon in den siebziger Jahren entschieden, dass für die Kinder von Beamten das eigene Existenzminimum aus den sog. famili­en­be­zogenen Gehalts­be­stand­teilen gesichert werden muss und dem Gesetzgeber entsprechende Änderungen aufgegeben.

Nachdem bis 1998 in dieser Hinsicht keine durchgreifende Änderung erfolgt war, haben die Richter in Karlsruhe in einer weiteren Entscheidung die Verwal­tungs­ge­richte ermächtigt, kinderreichen Beamten sogar entgegen den gesetzlichen Bestimmungen höhere Besol­dungs­leis­tungen zuzusprechen. Dem hat das Verwal­tungs­gericht Arnsberg jetzt in mehr als 25 Urteilen Rechnung getragen.

Das Verwal­tungs­gericht hat, insoweit den Vorgaben des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts folgend, aufgrund einer Vergleichs­be­rechnung zwischen den für dritte und weitere Kinder gezahlten Famili­en­zu­schlägen und dem um 15 % erhöhten Sozialhilfesatz festgestellt, dass Beamte vieler Besol­dungs­gruppen auch noch für die Jahre 2004 und 2005 Nachzahlungen zu erhalten haben. Voraussetzung hierfür sei aber - so das Gericht -, dass die Beamten in den jeweiligen Haushaltsjahren einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Wie der Vorsitzende, Vizepräsident des Verwal­tungs­ge­richts Klein, in den mündlichen Verhandlungen am 30. November sowie am 7. und am 19. Dezember 2006 betonte, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb trotz der eindeutigen Rechtsprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts bis heute keine Änderung der Rechtslage erfolgt sei. Außerdem kritisierte das Gericht, dass das Bundes­in­nen­mi­nis­terium mit einem Erlass an alle Behörden nicht nur untersagt habe, die Prozesse durch Vergleiche - also ohne Urteil und damit kostensparend - zu beenden, sondern sogar angeordnet habe, dass die Behörden entgegen ihren prozessualen Mitwir­kungs­pflichten keine Berechnungen der Ansprüche der Beamten vornehmen sollten, obwohl sie hierzu ohne weiteres in der Lage gewesen seien.

Zur Zeit sind in Arnsberg noch mehr als 80 weitere Prozesse von nordrhein-westfälischen Landes- und Kommunalbeamten anhängig, die auf Zahlung einer höheren kinderbezogenen Besoldung klagen. Wenn keine durchgreifende Rechtsänderung erfolgt, rechnet das Gericht auch zukünftig mit einer großen Anzahl gleichartiger Verfahren.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 27.12.2006

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