15.11.2024
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Sie sehen einen Müllwagen beim Abholden der Mülltonnen.

Dokument-Nr. 6030

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Urteil21.04.2008Verwaltungsgericht Arnsberg14 K 1086/07
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Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil21.04.2008

Kein Anspruch auf eine "Mini-Mülltonne"

Wie muss das Volumen einer Mülltonne bemessen sein, die eine Familie für die Restmüll­be­sei­tigung vorzuhalten hat? Das Verwal­tungs­gericht Arnsberg hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob eine fünfköpfige Familie aus Wetter/Ruhr angesichts des in ihrem Haushalt nur geringen Restmüll­auf­kommens von der Stadt die Zuteilung eines lediglich 30 l fassenden Mülleimers beanspruchen kann, der zudem nur alle vier Wochen abgeholt werden sollte.

Die Abfallsatzung der Stadt Wetter schreibt demgegenüber sämtlichen Grund­s­tücks­ei­gen­tümern die Verwendung eines mindestens 60 l fassenden Gefäßes vor, das zudem im Regelfalle alle zwei Wochen geleert wird. Allerdings sind die Grund­s­tücks­ei­gentümer berechtigt, ihre Mülltonne nur für jede zweite Leerung an den Straßenrand zu stellen. Die Kläger meinten, diese Regelungen genügten nicht den Forderungen des Abfallrechts, wonach die Gemeinden ihre Abfallsatzungen so zu gestalten haben, dass über die Gebüh­ren­re­ge­lungen ausreichende Anreize zur Abfall­ver­meidung, Abfalltrennung und Abfall­ver­wertung geschaffen werden.

Dieser Auffassung konnte sich die 14. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Arnsberg indessen nicht anschließen. Das Gericht billigte ausdrücklich die Satzung der beklagten Stadt, nachdem es festgestellt hatte, dass die darin angenommenen Minde­st­ab­fa­ll­mengen keineswegs "aufs Blaue" festgelegt worden waren, sondern auf einer tatsächlichen Beobachtung der durch­schnitt­lichen Abfallmengen in Wetter beruhten. Im übrigen müsse das Volumen eines Restab­fa­ll­be­hälters auch so festgelegt werden, dass kein Anreiz gegeben werde, Abfall­be­sei­ti­gungs­ge­bühren zu sparen, indem Abfälle in die Landschaft gekippt oder über "gelbe Säcke" oder "grüne Tonnen" abgeholt werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 09.05.2008

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