Dokument-Nr. 1512
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Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss05.11.2004
Demonstration gegen Sozialabbau und Hartz IV
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht, Eckhard Nagel, hat einen Eilantrag des Veranstalters, des Bündnisses gegen Sozialabbau, bezüglich Auflagen der Stadt Nürnberg für den Ort der Abschlusskundgebung einer Demonstration gegen „Sozialabbau und Hartz IV“ am Samstag, dem 6. November 2004, abgelehnt.
Ein „Bündnis gegen Sozialabbau“ meldete für Samstag, dem 6. November 2004, 12.00 Uhr einen Aufzug von der Lorenzkirche zur Bundesagentur für Arbeit an. Die Schlusskundgebung sollte vor der Bundesagentur stattfinden. Die Stadt Nürnberg hat mit Bescheid vom 5. November 2004 u.a. verfügt, dass für die Schlusskundgebung die Straßenbahngleise der VAG nicht betreten werden dürfen und die Kundgebung (nur) auf der nördlichen (der Bundesagentur abgewandten) Seite der Regensburger Straße einschließlich der dort vorhandenen Grünfläche stattfinden darf.
Einen dagegen beim Verwaltungsgericht eingereichten Eilantrag mit dem Ziel, dass die Kundgebung unmittelbar vor dem Haupteingang der Bundesagentur stattfinden darf, hat das Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass nach einer Stellungnahme der Polizeidirektion Nürnberg mit einer größeren Anzahl gewaltbereiter Demonstrationsteilnehmer zu rechnen sei. Die Gewaltbereitschaft dieser Personen ergebe sich aus deren eigenen Verlautbarungen, in denen z.B. Steine als Argumente bezeichnet worden seien.
Die Veranstalter haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zu erheben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2004
Quelle: Pressemitteilung des VG Ansbach vom 05.11.2004
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