15.11.2024
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Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.

Dokument-Nr. 1512

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Beschluss05.11.2004Verwaltungsgericht AnsbachAN 5 S 04.02817
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Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss05.11.2004

Demonstration gegen Sozialabbau und Hartz IV

Die 5. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Ansbach unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Verwal­tungs­gericht, Eckhard Nagel, hat einen Eilantrag des Veranstalters, des Bündnisses gegen Sozialabbau, bezüglich Auflagen der Stadt Nürnberg für den Ort der Abschluss­kund­gebung einer Demonstration gegen „Sozialabbau und Hartz IV“ am Samstag, dem 6. November 2004, abgelehnt.

Ein „Bündnis gegen Sozialabbau“ meldete für Samstag, dem 6. November 2004, 12.00 Uhr einen Aufzug von der Lorenzkirche zur Bundesagentur für Arbeit an. Die Schluss­kund­gebung sollte vor der Bundesagentur stattfinden. Die Stadt Nürnberg hat mit Bescheid vom 5. November 2004 u.a. verfügt, dass für die Schluss­kund­gebung die Straßen­bahn­gleise der VAG nicht betreten werden dürfen und die Kundgebung (nur) auf der nördlichen (der Bundesagentur abgewandten) Seite der Regensburger Straße einschließlich der dort vorhandenen Grünfläche stattfinden darf.

Einen dagegen beim Verwal­tungs­gericht eingereichten Eilantrag mit dem Ziel, dass die Kundgebung unmittelbar vor dem Haupteingang der Bundesagentur stattfinden darf, hat das Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass nach einer Stellungnahme der Polizei­di­rektion Nürnberg mit einer größeren Anzahl gewaltbereiter Demon­s­tra­ti­o­ns­teil­nehmer zu rechnen sei. Die Gewalt­be­reit­schaft dieser Personen ergebe sich aus deren eigenen Verlautbarungen, in denen z.B. Steine als Argumente bezeichnet worden seien.

Die Veranstalter haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Beschwerde beim Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof in München zu erheben.

Quelle: Pressemitteilung des VG Ansbach vom 05.11.2004

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