Dokument-Nr. 1509
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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil19.10.2004
Kein BAföG für „Spätstudenten“Haftzeit kein Grund für Ausnahmeregelung
Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnte die Klage eines über 30 Jahre alten Studenten auf Bewilligung von BAföG für sein Jurastudium ab, weil er dieses Studium nicht unverzüglich nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung aufgenommen hat und eine Inhaftierung auf Grund strafrechtlicher Verurteilung nicht zu seinen Gunsten als einschneidende Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse angesehen werden kann.
Die gesetzliche Altersgrenze beim BAföG besagt im Grundsatz, dass es Förderung nur für einen Ausbildungsabschnitt geben kann, der vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wird. Der Kläger hatte sein Abitur über den sog. Zweiten Bildungsweg erworben. Er hat damit eine Voraussetzung für eine Ausnahme von der Altersgrenze bei der BaföG-Gewährung erfüllt. Nachdem der Kläger hier aber das nunmehrige Jurastudium nicht unverzüglich nach dem Erreichen der Studienberechtigung aufgenommen hat, hat das Gericht diese Ausnahmevorschrift dennoch schließlich verneint. Soweit der Kläger darüber hinaus den Ausnahmetatbestand der Bedürftigkeit aufgrund einschneidender Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse geltend gemacht hat, ist das Gericht dem ebenfalls nicht gefolgt. Hierzu hatte der Kläger auf seine Inhaftierung verwiesen und vorgetragen, dass er während der Haft bei der Beschäftigung mit dem Strafurteil seine besondere Neigung zu einem Jurastudium erkannt habe.
Das Gericht hat aber darauf abgestellt, dass die Strafhaft nicht als einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse angesehen werden könne, weil darunter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht Gegebenheiten fielen, die vom Auszubildenden durch eigenes, gegen die Rechtsordnung gerichtetes Verhalten „vorwerfbar“ herbeigeführt worden seien.
Das Gericht hat deshalb die gegen das Studentenwerk gerichtete Klage abgewiesen. Der Kläger kann gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2004
Quelle: Pressemitteilung des VG Ansbach vom 16.11.2004
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