21.11.2024
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Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 4709

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Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss02.05.2007

Weigerung den Führerschein abzugeben rechtfertigt Zwangshaft

Das Verwal­tungs­gericht Ansbach hat gegen einen Autofahrer, der sich weigert, den entzogenen Führerschein abzugeben, Ersatz­zwangshaft für die Dauer von fünf Tagen angeordnet.

Einem Bürger aus dem Landkreis Nürnberger Land wurde der Führerschein entzogen. Er wurde verpflichtet, diesen beim Landratsamt abzuliefern. Rechtsmittel dagegen blieben erfolglos. Der Führerschein wurde nicht abgegeben.

Bei einem Besuch der Polizei vor seiner Wohnung weigerte er sich, den Führerschein auszuhändigen. Die Festsetzung des angedrohten Zwangsgelds blieb erfolglos. Bei einem Vollstre­ckungs­versuch war nichts zu holen.

Auf Antrag des Landratsamtes ordnete das Gericht nun eine Ersatz­zwangshaft für die Dauer von fünf Tagen an. Zur Begründung gab das Gericht an, das andere Zwangsmittel wie Zwangsgeld erfolglos geblieben seien. Die Anordnung von Zwangshaft für die Dauer von fünf Tagen stehe zu dem Zweck, nämlich der Beseitigung des in der Führer­scheinurkunde liegenden Scheins, der Fahrzeugführer sei fahrgeeignet, und damit dem Schutz der Allgemeinheit in einem angemessenen Verhältnis.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Ansbach vom 03.05.2007

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