03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen einen weißen Schäferhund, der an einem Knochen nagt.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss10.03.2022

Behördlich angeordneter Leinenzwang muss Ausnahme für besonders ausgewiesene Hunde­auslauf­bereiche enthaltenVorübergehender Leinenzwang zwecks Prüfung der Gefährlichkeit des Hundes

Wird bis zur Klärung der Gefährlichkeit des Hundes behördlich ein Leinenzwang angeordnet, muss die Anordnung eine Ausnahme für besonders ausgewiesene Hunde­auslauf­bereiche im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 LHundG NRW enthalten. Dies hat Verwal­tungs­gericht Aachen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Labrador Retriever im Jahr 2021 zweimal einen anderen Hund gebissen hatte, ohne selbst angegriffen worden zu sein, ordnete die zuständige Behörde Leinen- und Maulkorbpflicht an. Die Anordnung sollte bis zur Klärung der Gefährlichkeit des Hundes gelten. Die Hundehalterin erhob gegen die Anordnung Klage und beantragte Eilrechtsschutz.

Unver­hält­nis­mä­ßigkeit des Leinenzwangs wegen fehlender Ausnahme für Hunde­aus­lauf­be­reiche

Das Verwal­tungs­gericht Aachen entschied zum Teil zu Gunsten der Hundehalterin. Die angeordnete Leinenpflicht sei insoweit unverhältnismäßig und somit rechtswidrig als sie keine Ausnahme für besonders ausgewiesene Hunde­aus­lauf­be­reiche im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 LHundG NRW enthalte. Da selbst bei einem gefährlichen Hund die gesetzliche Leinenpflicht nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hunde­aus­lauf­be­reiche gelte, müsse dies erst recht für solche Hunde gelten, bei denen die Gefährlichkeit noch festgestellt werden müsse. Denn von einem möglicherweise gefährlichen Hund könne keine größere Gefahr ausgehen als von einem bereits als gefährlich eingestuften Hund.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31722

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI