18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Mann mit einem Jagdgewehr im Anschlag.

Dokument-Nr. 6020

Drucken
Urteil19.03.2008Verwaltungsgericht Aachen6 K 1511/07
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Aachen Urteil19.03.2008

Entzug der Waffen­be­sitzkarte bei jahrelanger Inaktivität eines Sportschützen zulässig

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat die Klage eines Sportschützen gegen den Widerruf einer waffen­recht­lichen Erlaubnis abgewiesen.

Der Kläger, früher Leiter einer Krimi­na­l­po­li­zei­behörde, hatte die Erlaubnis im Jahre 1989 mit der Begründung beantragt, er trainiere als aktiver Sportschützer regelmäßig in einem Polizei-Schieß­sport­verein. Der Revolver wurde entsprechend in eine Waffen­be­sitzkarte eingetragen. Nachdem der Kläger 2005 in den Kreis des beklagten Landrats gezogen war, forderte dieser von dem Kläger einen Nachweis darüber, dass er einem Schieß­sport­verein angehöre und regelmäßig - mindestens 18-mal im Jahr - den Schießsport ausübe. Diesen Nachweis erbrachte der Kläger nicht. Daraufhin widerrief der beklagte Landrat die waffen­rechtliche Erlaubnis für den Revolver.

Dies ist nach Ansicht der 6. Kammer zu Recht geschehen: Das für den Waffenbesitz erforderliche Bedürfnis des Klägers sei entfallen. § 14 des Waffengesetzes setze voraus, dass ein Sportschütze Mitglied in einem anerkannten Schieß­sport­verband sei und regelmäßig den Schießsport ausübe. Er müsse dabei nicht nach einem festen Plan betrieben werden. Allerdings seien völlig unregelmäßige Trainingszeiten und gelegentliches Schießen mit dem Begriff des Sportschützen unvereinbar. Sein Bedürfnis für den Waffenbesitz sei jedenfalls dann dauerhaft entfallen, wenn er - wie im Falle des Klägers - keinem Schieß­sport­verband angehöre und seit mehreren Jahren den Schießsport nicht mehr aktiv betreibe. Erst recht bestehe es dann nicht mehr, wenn der Waffenbesitzer - wie hier - trotz eines entsprechenden behördlichen Hinweises auf diese Rechtslage nicht sofort einem Schieß­sport­verein beitrete und den Schießsport wieder aktiv betreibe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Aachen vom 24.04.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6020

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI