Dokument-Nr. 13312
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Verwaltungsgericht Aachen Urteil10.04.2012
Uhu-Fall: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h zum Schutz lebender Uhus auf der Landstraße 249 bei Heimbach war rechtswidrigBehörde übte ihren Ermessensspielraum bei Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht aus / Erneute Entscheidung über Höchstgeschwindigkeit ist erforderlich
Die Entscheidung des Kreises Düren auf der Landstraße 249 bei Heimbach eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vorzunehmen verstieß, gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen festgestellt.
Der Kreis Düren hatte als Straßenverkehrsbehörde auf einer Teilstrecke der L 249 zwischen Heimbach-Blens und Heimbach-Hausen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h (vorher 70 km/h) zum Schutz dort lebender Uhus angeordnet und eine Geschwindigkeitsmessanlage installiert, die bereits zahlreichen Autofahrern zum Verhängnis geworden ist. Grundlage der Anordnung war u.a. eine im Jahr 2005 getroffene Vereinbarung, nach der Naturschutzverbände auf Rechtsmittel gegen den Neuausbau der Strecke verzichten, wenn zu Gunsten der Uhus die oben genannten Maßnahmen ergriffen werden. Die Klägerin, gegen die ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt worden war, hielt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für rechtswidrig.
Das Gericht hat festgestellt, dass sich der Kreis nicht einfach auf die Vereinbarung berufen durfte. Die Straßenverkehrsordnung räume einen Entscheidungsspielraum bei der Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten ein. Dieses sog. Ermessen hätte der Kreis Düren eigenständig ausüben und eine eigene freie Entscheidung über die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße treffen müssen. Ob in Zukunft die Höchstgeschwindigkeit auf der besagten Teilstrecke 30 km/h, 50 km/h oder 70 km/h betragen wird, bleibt demnach der noch zu treffenden Ermessensentscheidung des Kreises Düren überlassen. Dabei hält es das Gericht durchaus für vertretbar, zum Schutz der Uhus die Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle für den ganzen Tag oder auch, wie vom Sachverständigen aufgeworfen, auf die Nachtzeit begrenzt zu reduzieren. Welche Auswirkungen das Urteil auf die zahlreichen Bußgeldverfahren gegen die "geblitzten" Autofahrer haben wird, wird das zuständige Amtsgericht Düren zu entscheiden haben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2012
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Aachen (pm/pt)
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