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Dokument-Nr. 34646

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Verwaltungsgericht Aachen Beschluss16.12.2024

Polizei­kom­missar kann bei Cannabiskonsum aus dem Beamten­ver­hältnis auf Probe entlassen werden

Cannabiskonsum rechtfertigt die Entlassung eines Polizei­kom­missars aus dem Beamten­ver­hältnis auf Probe. Das hat das Verwal­tungs­gericht Aachen entschieden und damit den Eilantrag eines Polizei­kom­missars gegen seine Entlassung aus dem Beamten­ver­hältnis auf Probe abgelehnt.

Dem Polizei­kom­missar war von der zuständigen Kreis­po­li­zei­behörde Heinsberg vorgeworfen worden, im Mai 2024 unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Pkw zum abendlichen Dienst angetreten zu sein. Weitere Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass er bereits vor der Teille­ga­li­sierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäu­bungs­mit­tel­gesetz verstoßen habe.

Das Verwal­tungs­gericht hat die Entlas­sungs­ver­fügung als rechtmäßig bestätigt und zur Begründung unter anderem ausgeführt: Es ist allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei untersagt, unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst anzutreten. Das gilt in besonderem Maße für Polizei­voll­zugs­beamte, die im Dienst Waffen und Dienstfahrzeuge führen. Gegen dieses Nüchtern­heitsgebot hat der Polizei­kom­missar verstoßen und überdies Bußgeld­vor­schriften des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes verletzt. Das Verhalten des Beamten ist mit dem Berufsbild eines Polizei­kom­missars nicht vereinbar und begründet durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Es besteht zudem die Gefahr des Vertrau­ens­ver­lustes der Allgemeinheit in die rechtmäßige Aufga­be­n­aus­führung der Polizei. Die Annahme der Kreis­po­li­zei­behörde, dass der Polizei­kom­missar sich in der Probezeit nicht bewährt hat und deswegen entlassen werden kann, ist daher rechtlich nicht zu beanstanden.

Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberver­wal­tungs­gericht in Münster entscheidet.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/pt)

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