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Dokument-Nr. 33841

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Urteil18.03.2024Verwaltungsgericht Aachen1 K 1117/22
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Verwaltungsgericht Aachen Urteil18.03.2024

Zeitsoldat durfte wegen Verweigerung einer COVID-19-Impfung entlassen werden

Ein Zeitsoldat, der im Dezember 2021 eine COVID-19-Impfung verweigert hat, durfte fristlos entlassen werden. Das hat das Verwal­tungs­gericht Aachen mit Urteil vom 18. März 2024, das den Beteiligten nunmehr zugestellt wurde, entschieden.

Der Kläger begründete seine Weigerung damit, dass er den Impfbefehl für rechts- und verfas­sungs­widrig hält. Insbesondere befürchtete er gesundheitliche Nebenwirkungen der Impfung und vertrat den Standpunkt, dass die Impfung nur einen geringen Schutz gegen die Omikron-Variante bietet und die Impfpflicht daher unver­hält­nismäßig ist. Das Verwal­tungs­gericht hat die Entlas­sungs­ver­fügung als rechtmäßig bestätigt. Aus den Gründen: Der Kläger hat gegen die Gehor­sams­pflicht und die Pflicht zur Duldung ärztlicher Maßnahmen verstoßen und damit die militärische Ordnung ernsthaft gefährdet. Es handelt sich insoweit um eine Dienst­pflicht­ver­letzung im sog. militärischen Kernbereich, die die Einsatz­be­reit­schaft der Bundeswehr unmittelbar beeinträchtigt. Durch die Weigerung, sich impfen zu lassen, hat er im täglichen Dienstbetrieb seine Gesundheit und die seiner Kameraden gefährdet. Denn die Verbreitung übertragbarer Krankheiten kann die Einsatz­be­reit­schaft militärischer Verbände erheblich schwächen. Es oblag nicht seiner individuellen Entscheidung, ob er sich impfen lässt oder nicht. Der Gesetzgeber durfte vielmehr zur Sicherstellung der Funkti­o­ns­fä­higkeit der Bundeswehr eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesun­der­hal­tungs­pflicht normieren.

Quelle: VG Aachen, ra-online (pm/pt)

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