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Sozialgericht Mannheim Urteil15.05.2019

Vollstationäre Kranken­haus­behandlung zur Vorbereitung einer Lebend­nie­ren­spende erforderlichMedizinisch komplexe Behandlung bedurfte stationärer Vorbereitung

Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine vollstationäre Kranken­haus­behandlung zur Vorbereitung einer Lebend­nie­ren­spende erforderlich sein kann, wenn eine medizinisch komplexe Behandlung einer stationären Vorbereitung bedarf.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte die klagende Krankenkasse knapp 30.000 Euro Vergütung von einem spezialisierten Nierenzentrum für drei Wochen stationärer Vorbereitung auf eine Nieren­le­bend­spende zurück. Die 1960 geborene Patientin musste wegen Nierenversagens regelmäßig zur Dialyse. Zur Vorbereitung der Transplantation waren ihr ihre eigenen Nieren Wochen zuvor entnommen worden. Der Spender, ihr Ehemann, hatte eine nicht kompatible Blutgruppe, so dass neben der zur Vorbereitung einer Organspende üblichen immun­un­ter­drü­ckenden Behandlungen noch weitere erforderlich waren. Zusätzlich erfolgten parallel durchzuführende Dialy­se­be­hand­lungen. Die durchgeführten zehn Immun­ad­sorp­tionen, zwei Plasmapheresen und elf Dialysen dauerten kombiniert jeweils neun bis zehn Stunden. Sie wurden engmaschig überwacht, auch durch Blutentnahmen und Labor­un­ter­su­chungen.

Krankenkasse verweist auf mögliche ambulante Behandlung

Die klagende Krankenkasse fand, die Behandlung hätte angesichts des guten Allge­mein­zu­stands der Patientin ambulant durchgeführt werden können. Ein Notfall habe nicht vorgelegen.

SG bejaht Notwendigkeit der vollstationären Kranken­h­aus­be­handlung

Das Sozialgericht Mannheim wies die Klage nach Einholung eines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens ab. Der Sachverständige bestätigte die Einschätzung des beklagten Nierenzentrums. Die immunologische Behandlung der Patientin, die ohne eigene Nieren keine Möglichkeit der Flüssig­keits­re­gu­lierung gehabt habe, habe zu einer Überwässerung und Gewichtszunahme von jeweils 1,9 kg oder 3 % des Körpergewichts innerhalb weniger Stunden und damit zu einer starken Belastung des Herz-Kreislauf-Systems geführt.

Der medizinisch sehr komplexe Fall war auch Gegenstand einer Fernseh­do­ku­men­tation des SWR.

Quelle: Sozialgericht Mannheim/ra-online (pm/kg)

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