Dokument-Nr. 27688
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Sozialgericht Mannheim Urteil15.05.2019
Vollstationäre Krankenhausbehandlung zur Vorbereitung einer Lebendnierenspende erforderlichMedizinisch komplexe Behandlung bedurfte stationärer Vorbereitung
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine vollstationäre Krankenhausbehandlung zur Vorbereitung einer Lebendnierenspende erforderlich sein kann, wenn eine medizinisch komplexe Behandlung einer stationären Vorbereitung bedarf.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die klagende Krankenkasse knapp 30.000 Euro Vergütung von einem spezialisierten Nierenzentrum für drei Wochen stationärer Vorbereitung auf eine Nierenlebendspende zurück. Die 1960 geborene Patientin musste wegen Nierenversagens regelmäßig zur Dialyse. Zur Vorbereitung der Transplantation waren ihr ihre eigenen Nieren Wochen zuvor entnommen worden. Der Spender, ihr Ehemann, hatte eine nicht kompatible Blutgruppe, so dass neben der zur Vorbereitung einer Organspende üblichen immununterdrückenden Behandlungen noch weitere erforderlich waren. Zusätzlich erfolgten parallel durchzuführende Dialysebehandlungen. Die durchgeführten zehn Immunadsorptionen, zwei Plasmapheresen und elf Dialysen dauerten kombiniert jeweils neun bis zehn Stunden. Sie wurden engmaschig überwacht, auch durch Blutentnahmen und Laboruntersuchungen.
Krankenkasse verweist auf mögliche ambulante Behandlung
Die klagende Krankenkasse fand, die Behandlung hätte angesichts des guten Allgemeinzustands der Patientin ambulant durchgeführt werden können. Ein Notfall habe nicht vorgelegen.
SG bejaht Notwendigkeit der vollstationären Krankenhausbehandlung
Das Sozialgericht Mannheim wies die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ab. Der Sachverständige bestätigte die Einschätzung des beklagten Nierenzentrums. Die immunologische Behandlung der Patientin, die ohne eigene Nieren keine Möglichkeit der Flüssigkeitsregulierung gehabt habe, habe zu einer Überwässerung und Gewichtszunahme von jeweils 1,9 kg oder 3 % des Körpergewichts innerhalb weniger Stunden und damit zu einer starken Belastung des Herz-Kreislauf-Systems geführt.
Der medizinisch sehr komplexe Fall war auch Gegenstand einer Fernsehdokumentation des SWR.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2019
Quelle: Sozialgericht Mannheim/ra-online (pm/kg)
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