18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Osnabrück Urteil07.11.2019

Kein Unfall­versicherungs­schutz im eigenen Zimmer im InternatUnfall in einem zur Privatsphäre gehörigen Zimmer kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung stehender Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn sich der Unfall in einem zur Privatsphäre des Inter­nats­schülers gehörigen Zimmer ereignet. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei dem 1997 geborenen Kläger besteht eine autistische Erkrankung. Er absolvierte seit August 2016 eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik in einem Berufs­bil­dungswerk, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wurde. Der Kläger bewohnte während seiner Ausbildung allein ein Zimmer in einem Internat, welches nach der Hausordnung als Privatsphäre bezeichnet wurde. Die Gestaltung der Zimmer oblag den Inter­nats­be­wohnern.

Am Unfalltag - einem Sonntag - war der Kläger nach einem Wochenendbesuch bei seiner Familie abends wieder ins Internat zurückgekehrt. In seinem Zimmer rutschte er aus, fiel auf den rechten Arm und erlitt eine Ellen­bo­gen­fraktur.

Berufs­ge­nos­sen­schaft lehnt Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab

Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung dieses Ereignisses als Arbeitsunfall mit der Begründung ab, dass die Freizeit in den eigenen Inter­nats­zimmern grundsätzlich dem privaten Bereich zuzuordnen sei und daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe. Dagegen vertrat der Kläger die Auffassung, er sei durch die Inter­nats­ordnung nach Woche­n­end­be­suchen zur Rückkehr ins Internat am Sonntagabend verpflichtet gewesen. Daher habe seine Freizeit mit Beginn der Rückreise geendet.

Verrichtung zur Zeit des Unfal­le­r­eig­nisses stand nicht im sachlichen Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit

Das Sozialgericht Osnabrück lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab und führte zur Begründung aus, das der Kläger zwar im Zeitpunkt des Unfal­le­r­eig­nisses als Teilnehmer einer Bildungs­maßnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 b SGB VII in der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung versichert gewesen sei. Seine Verrichtung zur Zeit des Unfal­le­r­eig­nisses, der Aufenthalt in seinem Zimmer, habe jedoch nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden. Die Bildungs­maßnahme als versicherte Tätigkeit fand wochentags tagsüber statt. Das Sozialgericht Osnabrück verwies hierzu u.a. auf Entscheidungen des Bundes­so­zi­al­ge­richts. Einen lückenlosen Versi­che­rungs­schutz mit der Erwägung, dass der Versicherte gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, lehnte das Bundes­so­zi­al­gericht stets ab. Beispielsweise entfalle auch auf Geschäftsreisen der Versi­che­rungs­schutz, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widme (vergleiche Urteil des BSG vom 18.03.2008, Aktenzeichen B 2 U 13/07 R). Das Gericht berücksichtigte außerdem, dass zwar ein Zusammenhang bejaht werden könne, wenn eine Gefahrenquelle unfal­lur­sächlich sei, die in ihrer besonderen Eigenart dem Versicherten an seinem Wohnort nicht begegnet wäre. Dies sei jedoch beim Kläger nicht der Fall gewesen. Ihm sei sein Zimmer im Internat bereits seit anderthalb Jahren bekannt gewesen.

Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28477

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI