Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil
Verwaltungsgericht sieht keinen Verstoß gegen Neutralitätsgebot bei Bürgermeisterwahl durch zuvor als stellvertretende BürgermeisterinKlagen gegen die Bürgermeisterwahl in Wedel erfolglos
Zwei Klagen gegen die Bürgermeisterwahl in Wedel wurden heute durch das Schleswig- Holsteinische Verwaltungsgericht abgewiesen.
Geklagt hatte Gernot Kaser, der gegen seine Abwahl im Juni 2024 vorgehen wollte (Az. 6 A 171/25). Gegen die darauffolgende Wahl der jetzigen Bürgermeisterin der Stadt Wedel Ende 2024 hatte eine Bürgerin Klage erhoben (Az. 6 A 123/25).
Die 6. Kammer kam zu der Auffassung, dass die Klage des ehemaligen Bürgermeisters unzulässig ist. Er könne die Ungültigkeit seiner Abwahl nicht mehr feststellen lassen, weil er das erforderliche Einspruchsverfahren nicht durchgeführt habe. Eine nachträgliche Feststellungsklage 11 Monate nach der Abwahl könne nicht mehr erhoben werden. Hinsichtlich der Neuwahl der Bürgermeisterin der Stadt Wedel, bei der Frau Julia Fisauli- Aalto gewählt wurde, hat die Kammer ebenfalls keine Wahlfehler erkannt. Die neu gewählte Bürgermeisterin, die zuvor als stellvertretende Bürgermeisterin tätig war, habe aus Sicht des Gerichts nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Ihre öffentlichen Auftritte, von denen eine Vielzahl vor der heißen Wahlkampfphase gelegen hätten, seien auf einen externen Anlass bezogen gewesen und hätten sich im Rahmen ihrer Repräsentationsaufgaben bewegt. In der heißen Wahlkampfphase habe Frau Fisauli-Aalto die gebotene Zurückhaltung gewahrt. Auch die mangelbehaftete Übermittlung von Briefwahlunterlagen führe hier aufgrund der geringen Anzahl an nicht übermittelten Unterlagen nicht zu einem Wahlfehler. Auch in einer Gesamtschau aller Veranstaltungen könne ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot nicht festgestellt werden.
Die Urteile (Az. 6 A 123/25, 6 A 171/25) sind noch nicht rechtskräftig. Die jeweiligen Kläger können binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht beantragen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2026
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, ra-online (pm/pt)