21.11.2024
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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil08.11.2023

Lehrerin nach verlängertem Urlaub während Pandemie zu Recht aus Dienst entferntVerhängte diszi­pli­nar­rechtliche Höchstmaßnahme gerechtfertigt

Die Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen eines „verlängerten Urlaubs“ während der Corona-Pandemie war rechtmäßig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Obe­rverwaltungs­gericht entschieden und damit ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwal­tungs­ge­richts bestätigt.

Die Lehrerin war noch vor Beginn der Osterferien nach Sri Lanka aufgebrochen, weil sie angesichts der forts­chrei­tenden Corona-Pandemie befürchtet habe, sonst nicht mehr dorthin zu gelangen. Sie habe die vom Auswärtigen Amt angebotenen Rückholflüge verstreichen lassen, um ihren Urlaub nicht vorzeitig abbrechen zu müssen. Aufgrund der Streichung ihres geplanten Rückfluges wegen der Pandemie sei sie erst deutlich nach Ende der Ferien nach Deutschland zurückgekehrt. Dementsprechend habe sie während der Ferien auch keine Notbetreuung gemacht. Die Schulleitung habe sie über ihre Abwesenheit getäuscht. Schließlich sei sie, obwohl im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 ein Diszi­pli­na­r­ver­fahren gegen sie eingeleitet worden war, ohne Erlaubnis einer Zeugnis­kon­ferenz ferngeblieben.

Diszi­pli­nar­rechtliche Höchstmaßnahme gerechtfertigt

Das Oberver­wal­tungs­gericht ist im Berufungs­ver­fahren zu dem Ergebnis gekommen, dass die vom Verwal­tungs­gericht verhängte diszi­pli­nar­rechtliche Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst zurecht verhängt worden sei. Es hat die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht nicht zugelassen. Die Entschei­dungs­gründe liegen noch nicht vor. Die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht ließ das OVG nicht zu. Dagegen kann aber Beschwerde beim Bundes­ver­wal­tungs­gericht eingelegt werden.

Quelle: Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

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