Dokument-Nr. 10975
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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil27.01.2011
Sächsisches OVG: Sonntagsöffnung in Ausflugsorten in Sachsen rechtmäßigAusflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen dürfen sonntags Geschäfte bestimmter Branchen öffnen
In Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen in Sachsen dürfen Verkaufsstellen weiter sonntags geöffnet werden. Dies entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht und wies damit einen Normenkontrollantrag der Evangelischen Landeskirche zurück.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich die Landeskirche mit einem Normenkontrollantrag gegen eine vom vormaligen Regierungspräsidium Dresden (nunmehr: Landesdirektion Dresden) am 15. Juli 2008 erlassene Rechtsverordnung. In dieser Verordnung werden zum einen die Gemeinden Eibau und Oybin (beide Landkreis Löbau-Zittau) zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen erklärt. Zum anderen wird darin bestätigt, dass die Gemeinden, die bereits früher zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen erklärt worden sind, ihren Status behalten.
Sonntägliche Ladenöffnung in der Zeit von 11 bis 20 Uhr für höchstens 8 Stunden erlaubt
Die Erklärung zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen hat nach dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz zur Konsequenz, dass sonntags in der Zeit von 11 bis 20 Uhr für die Dauer von höchstens 8 Stunden Läden zum Verkauf von Reisebedarf, Sportartikeln, Badegegenständen, Devotionalien sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, geöffnet werden können.
Gegen Regelungen sind keine Einwände zu erheben
Die Erklärung von Eibau und Oybin zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen und damit einhergehende weitere Öffnungszeiten ist rechtmäßig. Weder gegen die von der Evangelischen Landeskirche angegriffene Rechtsverordnung noch gegen die zugrunde liegende Regelung im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz in seiner damaligen Fassung sind Einwände zu erheben. Soweit festgestellt wird, dass andere Gemeinden ihren Status als Ausflugsorte besonderer Bedeutung behalten, fehlt es bereits an einer neuen und eigenständigen Regelung.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2011
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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