18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 33011

Drucken
Urteil21.04.2023Saarländisches Oberlandesgericht3 U 11/23
Vorinstanz:
  • Landgericht Saarbrücken, Urteil03.05.2022, 5 O 62/21
ergänzende Informationen

Saarländisches Oberlandesgericht Urteil21.04.2023

Rotlichtverstoß verdrängt Betriebsgefahr und geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in Kreuzungs­bereich EinfahrendenRotlichtverstoß als grob fahrlässiges Verhalten

Ein Rotlichtverstoß stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar und verdrängt daher regelmäßig die Betriebsgefahr und ein geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in den Kreuzungs­bereich Einfahrenden. Dies hat das Oberlan­des­gericht des Saarlandes entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlan­des­gericht des Saarlandes im Frühjahr 2023 über eine Haftungs­ver­teilung in einer Verkehr­s­un­fa­llsache nach einem Rotlichtverstoß zu entscheiden. Das Landgericht Saarbrücken hatte wegen eines Mitverschuldens auf seitens der bei Grünlicht in den Kreuzungs­bereich Einfahrenden eine Mithaftung in Höhe von 25 % angenommen.

Etwaiges Mitverschulden wird von Rotlichtverstoß verdrängt

Das Oberlan­des­gericht des Saarlandes entschied anders. Ein etwaiges Mitverschulden der bei Grünlicht in den Kreuzungs­bereich Einfahrenden sei als gering zu bewerten und trete daher vollständig hinter das vergleichsweise schwere Verschulden des Rotlicht­ver­stoßes. Bereits das Nichtbeachten des Rotlichts einer Licht­zei­che­n­anlage sei wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren in aller Regel als grob fahrlässig zu bewerten.

Quelle: Oberlandesgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33011

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI