15.11.2024
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Dokument-Nr. 2654

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Sozialgericht Münster Gerichtsbescheid23.06.2006

Tilgungs­leis­tungen für ein Einfamilienhaus sind keine Unter­kunfts­kosten

Zu den nach dem SGB II zu gewährenden Leistungen zählen unter anderem die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus gehören hierzu die Zinszahlungen des Leistungs­emp­fängers.

Dagegen können nach einem Gerichts­be­scheid des Sozialgerichts Münster die Tilgungs­leis­tungen bei der Berechnung der Höhe der übernah­me­fähigen Unter­kunfts­kosten nicht berücksichtigt werden.

Solche Tilgungs­leis­tungen sind - so das Gericht - keine Kosten der Unterkunft, da die Schuldentilgung der Vermö­gens­bildung dient. Eine Vermö­gens­bildung sei jedoch mit dem durch die steuer­fi­nan­zierten Leistungen der Grundsicherung verfolgten Zweck der Sicherung des Existenz­mi­nimums des Leistungs­emp­fängers nicht zu vereinbaren.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Münster vom 05.07.2006

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