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Dokument-Nr. 5431

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Beschluss02.04.2007Sozialgericht MünsterS 5 AS 55/07 ER
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Sozialgericht Münster Beschluss02.04.2007

Hartz IV: Gardinen sind Erstausstattung für WohnungFür geordnete Haushalts­führung notwendig

Wenn bei einem ALG-II-Empfänger nach einem Umzug die Gardinen aus der früheren Wohnung nicht mehr passen oder er gar zuvor gar keine hatte, muss die zuständige Hartz-IV-Behörde (Arge/Jobcenter) die Anschaffung neuer Gardinen bezahlen. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall zog ein Hartz-IV-Empfänger (Antragsteller) in eine neue Wohnung um. Die Arge lehnte einen Antrag auf Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung ab. Der Antragsteller beantragte u. a. die Übernahme von Kosten für die Anschaffung einer Gardine, weil die Nachbarn der gegen­über­lie­genden Häuser in seine Wohnung einsehen könnten. Da die Arge die Übernahme der Kosten verweigerte, stellte der Antragsteller bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Das Gericht gab dem Antrag statt. Die Arge müsse die Kosten für die Anschaffung der Gardinen übernehmen. Der Anspruch ergebe sich aus § 23 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Ziff. 1 SGB II. Danach würden Leistungen für Erstausstat­tungen für die Wohnung einschließlich Haushalts­geräten nicht von der Regelleistung umfasst. Sie würden gesondert erbracht.

Gardinen gehören zur Erstausstattung

Zur Erstausstattung zählten alle Einrich­tungs­ge­gen­stände, die für eine geordnete Haushalts­führung notwendig seien und dem hilfe­be­dürftigen ein an den herrschenden Lebens­ge­wohn­heiten orientiertes Wohnen ermöglichen. Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass auch die Anschaffung von Gardinen dazu zähle. Selbst wenn ein Großteil der Bevölkerung in ihren Wohnungen bzw. Wohnhäusern auf Gardinen verzichte, bedeute dieses nicht, dass die herrschenden Lebens­ge­wohn­heiten dafür sprächen, ein Wohnen ohne Gardinen sei regelmäßig üblich geworden. Allerdings müsse der Antragsteller die Gardinen möglichst kostengünstig anschaffen. So sei es ihm z.B. zumutbar, ggf. gebrauchte Gardinen bei Ebay zu ersteigern.

Quelle: ra-online

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