Sozialgericht Münster Urteil30.11.2007
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz schließen Anspruch auf ALG II aus
Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass das Arbeitslosengeld II um die während einer Wehrübung gezahlten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gekürzt werden darf, weil es sich um Einkommen des ALG II-Empfängers handelt.
Die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sind - so das Gericht - in dem Monat der Auszahlung auf das ALG II anzurechnen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Münster vom 16.01.2008