23.11.2024
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Dokument-Nr. 5443

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Sozialgericht Münster Urteil30.11.2007

Leistungen nach dem Unter­halts­si­che­rungs­gesetz schließen Anspruch auf ALG II aus

Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass das Arbeits­lo­sengeld II um die während einer Wehrübung gezahlten Leistungen nach dem Unter­halts­si­che­rungs­gesetz gekürzt werden darf, weil es sich um Einkommen des ALG II-Empfängers handelt.

Die Leistungen nach dem Unter­halts­si­che­rungs­gesetz sind - so das Gericht - in dem Monat der Auszahlung auf das ALG II anzurechnen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Münster vom 16.01.2008

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