18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.

Dokument-Nr. 32124

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht München Urteil10.08.2022

Keine Koste­n­er­stattung für das Konservieren befruchteter EizellenKoste­n­er­stattung im Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen

Die gesetzlichen Krankenkassen handeln rechtmäßig, wenn sie die Koste­n­er­stattung für das Kryokon­ser­vieren bereits befruchteter Eizellen verweigern. Dies hat das Sozialgericht (SG) München entschieden

Seit 2019 haben Versicherte einen Anspruch darauf, Ei- bzw. Samenzellen in flüssigem Stickstoff einfrieren zu lassen (Kryokon­ser­vierung), wenn dies wegen einer keimzell­schä­di­genden Therapie notwendig ist, um eine spätere künstliche Befruchtung vornehmen zu lassen. Die Klägerin, bei der eine Krebserkrankung diagnostiziert worden war, beantragte bei der Krankenkasse die Kryokon­ser­vierung von Eizellen. Sie ließ Eizellen entnehmen, die dann künstlich befruchtet und unmittelbar danach kryokonserviert wurden. Die Krankenkasse lehnte eine Übernahme der dafür angefallenen Kosten in Höhe von 4.200 € ab.

Klage auf Koste­n­er­stattung durch die Krankenkasse erfolglos

Die dagegen erhobene Klage wurde vom Sozialgericht abgewiesen. Auch wenn es sich bei der Kryokon­ser­vierung bereits befruchteter Eizellen um ein anerkanntes medizinisches Verfahren handele, sei eine Koste­n­er­stattung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen dafür nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich ein zweistufiges Verfahren vorgesehen, wonach zunächst nur unbefruchtete Eizellen konserviert werden, um dadurch eine spätere künstliche Befruchtung zu ermöglichen. Mit der Konservierung bereits befruchteter Eizellen werde der Wille des Gesetzgebers umgangen, so das Gericht. Damit scheide auch eine anteilige Erstattung der reinen Konser­vie­rungs­kosten unter Abzug der Aufwendungen für die Befruchtung aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Sozialgericht München, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32124

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI