21.11.2024
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Dokument-Nr. 32861

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Urteil02.05.2023Sozialgericht München5 S 9 U 276/21
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Sozialgericht München Urteil02.05.2023

Der Sprung in den Pool als ArbeitsunfallBaden als betrie­bs­be­zogene und damit versicherte Tätigkeit

Erleidet ein Arbeitnehmer dadurch Verletzungen, dass er sich während seiner Arbeit in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, so kann dies ausnahmsweise einen Arbeitsunfall darstellen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

Im Klageverfahren ging es um den Unfall eines Beschäftigten eines Zimme­rei­be­triebes, der sich beim Baden im Pool des Arbeitgebers aus ungeklärter Ursache schwere Verletzungen u.a. der Halswirbelsäule zugezogen hatte. Vorausgegangen waren anstrengende Arbeiten auf dem Betriebsgelände bei hochsom­mer­lichen Temperaturen. Da unmittelbar vor dem Betriebsurlaub noch weitere Arbeiten erledigt werden sollten, wies der Arbeitgeber seine Mitarbeiter an, sich durch ein Bad im Pool zu erfrischen um danach wieder gestärkt an die Arbeit zu gehen. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft hat die Anerkennung des Unfallschadens als Arbeitsunfall verweigert, da es sich beim Baden um eine private Verrichtung gehandelt habe.

Erfrischung im Pool diente die Erhaltung der Arbeits­fä­higkeit

Gegen diese Ablehnung hat der Geschädigte vor dem Sozialgericht München geklagt. Dieses hat der Klage stattgegeben. Zwar seien private Verrichtungen, wie Essen, Trinken und Rauchen grundsätzlich nicht vom Versi­che­rungs­schutz umfasst. Hier habe die Erfrischung im Pool aber ausdrücklich dazu gedient, die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Ende des heißen Arbeitstages zu erhalten. Zudem hätten alle Anwesenden einschließlich des Arbeitgebers selbst an dem Bad teilgenommen, der Kläger habe sich der Aufforderung daher praktisch nicht entziehen können. Es hätte auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Arbeitnehmer sich bewusst einer erhöhten Gefahr ausgesetzt hätte. Unter diesen Umständen sei das Baden als betrie­bs­be­zogene und damit versicherte Tätigkeit zu werten.

Quelle: Sozialgericht München, ra-online (pm/ab)

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