Dokument-Nr. 32861
Permalink https://urteile.news/
Sozialgericht München Urteil02.05.2023
Der Sprung in den Pool als ArbeitsunfallBaden als betriebsbezogene und damit versicherte Tätigkeit
Erleidet ein Arbeitnehmer dadurch Verletzungen, dass er sich während seiner Arbeit in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, so kann dies ausnahmsweise einen Arbeitsunfall darstellen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.
Im Klageverfahren ging es um den Unfall eines Beschäftigten eines Zimmereibetriebes, der sich beim Baden im Pool des Arbeitgebers aus ungeklärter Ursache schwere Verletzungen u.a. der Halswirbelsäule zugezogen hatte. Vorausgegangen waren anstrengende Arbeiten auf dem Betriebsgelände bei hochsommerlichen Temperaturen. Da unmittelbar vor dem Betriebsurlaub noch weitere Arbeiten erledigt werden sollten, wies der Arbeitgeber seine Mitarbeiter an, sich durch ein Bad im Pool zu erfrischen um danach wieder gestärkt an die Arbeit zu gehen. Die Berufsgenossenschaft hat die Anerkennung des Unfallschadens als Arbeitsunfall verweigert, da es sich beim Baden um eine private Verrichtung gehandelt habe.
Erfrischung im Pool diente die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
Gegen diese Ablehnung hat der Geschädigte vor dem Sozialgericht München geklagt. Dieses hat der Klage stattgegeben. Zwar seien private Verrichtungen, wie Essen, Trinken und Rauchen grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Hier habe die Erfrischung im Pool aber ausdrücklich dazu gedient, die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Ende des heißen Arbeitstages zu erhalten. Zudem hätten alle Anwesenden einschließlich des Arbeitgebers selbst an dem Bad teilgenommen, der Kläger habe sich der Aufforderung daher praktisch nicht entziehen können. Es hätte auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Arbeitnehmer sich bewusst einer erhöhten Gefahr ausgesetzt hätte. Unter diesen Umständen sei das Baden als betriebsbezogene und damit versicherte Tätigkeit zu werten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2023
Quelle: Sozialgericht München, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32861
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.