15.11.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 22074

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Sozialgericht Mainz Urteil19.11.2015

Kraft­fahr­zeughilfe für kleinwüchsige MenschenAuf Auto zur Erreichung des Arbeitsplatzes angewiesen

Kleinwüchsige Menschen können einen Anspruch auf Kraft­fahr­zeughilfe haben, wenn sie zur Zurücklegung der Wegstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf ein Auto angewiesen sind.

Das Sozialgericht Mainz hat hierzu die Auffassung vertreten, es sei nicht erforderlich, dass die Behinderung die alleinige Ursache für das Angewiesensein auf ein Auto sei. Die Ursächlichkeit im Rechtssinne entfalle nicht schon deshalb, weil zusätzlich andere Gründe - im vorliegenden Fall eine ungünstige Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln - die Benutzung eines PKW erforderlich machten.

Renten­ver­si­cherung muss dem Kläger einen Zuschuss für die Neuanschaffung eines PKWs zahlen

Ob auch ein Nicht­be­hin­derter in der gegebenen Situation zur Erreichung seines Arbeitsplatzes auf ein Auto angewiesen sei, stelle daher kein entscheidendes Abgren­zungs­kri­terium dar. Dies ergebe sich unter anderem aus einer Geset­zes­aus­legung unter Berück­sich­tigung der Inklusion Behinderter im Sinne der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­vention. Die Konvention sei zudem bei der Ausübung des dem Leistungsträger in solchen Fällen eingeräumten Ermessens zu berücksichtigen. Daher müsse die beklagte Renten­ver­si­cherung dem Kläger einen Zuschuss für die Neuanschaffung eines PKWs und den entsprechenden behin­der­ten­ge­rechten Umbau gewähren.

Quelle: ra-online, Sozialgericht Mainz (pm/pt)

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