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Sozialgericht Landshut Urteil27.02.2017

Sturz aufgrund epileptischen Anfalls stellt keinen Arbeitsunfall darFehlende Kausalität zwischen Arbeit­s­tä­tigkeit und Sturz

Stürzt ein Arbeitnehmer während der Arbeit aufgrund eines epileptischen Anfalls, so stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Es fehlt an der Kausalität zwischen Arbeit­s­tä­tigkeit und Sturz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Landshut hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stürzte im Mai 2014 ein Müllwerker aufgrund eines epileptischen Anfalls vom Trittbrett des Müllautos und verletzte sich schwer. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob dieses Ereignis einen Arbeitsunfall darstellt.

Kein Arbeitsunfall bei Sturz wegen epileptischen Anfalls

Das Sozialgericht Landshut entschied, dass der Sturz des Arbeitnehmers aufgrund des epileptischen Anfalls keinen Arbeitsunfall darstelle. Zwar habe sich der Sturz während der Arbeitszeit ereignet. Jedoch fehle es an der Unfall­kau­salität.

Fehlende Kausalität zwischen Arbeit­s­tä­tigkeit und Sturz

Nach Ansicht des Sozialgerichts habe es an der Kausalität zwischen der mit der versicherten Tätigkeit im inneren Zusammenhang stehenden Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis gefehlt. Denn die wesentliche Ursache des Sturzes sei der epileptische Anfall und damit eine innere Ursache gewesen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die versicherte Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Sturz geleistet habe. Es sei nicht ersichtlich, dass sich ein besonderes Risiko des Arbeitsortes verwirklicht habe.

Quelle: Sozialgericht Landshut, ra-online (vt/rb)

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