15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 6472

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Karlsruhe Urteil14.06.2007

Herzinfarkt beim Nordic Walking ist kein ArbeitsunfallTätigkeit war nicht die wesentliche Ursache für den Infarkt

Das Sozialgericht Karlsruhe hatte darüber zu entscheiden, ob der Herzinfarkt des Übungsleiters einer „Nordic-Walking-Gruppe“ während einer Übungsstunde als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Dies hat es verneint.

Die - zwischen den Beteiligten unstreitig in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte - Übungsleiter-Tätigkeit des Klägers für einen eingetragenen Verein sei nicht die wesentliche Ursache für den Herzinfarkt gewesen und begründe daher keine Eintritts­pflicht der Unfall­ver­si­cherung, so die Urteilsgründe. Denn bei dem Kläger sei eine deutliche Stenosierung (Verstopfung) der Herzgefäße als - nicht versicherte - mögliche Ursache des Herzinfarkts nachweisbar.

Anlassgeschehen

Da sonstige wesentliche Besonderheiten in Bezug auf die Übungsstunde, die auf eine tätig­keits­be­zogene erhebliche Überanstrengung hindeuten (wie z.B. der Streckenverlauf oder das Tempo), nicht nachgewiesen seien, stelle selbst bei feucht-warmen Witte­rungs­ver­hält­nissen die Übungs­lei­ter­tä­tigkeit ein reines Anlassgeschehen für den Herzinfarkt dar, der auch bei anderen - alltäglichen - Verrichtungen eingetreten wäre. Dies gelte auch dann, wenn bis zum Herzinfarkt Symptome einer Herzerkrankung nicht erkennbar gewesen seien.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Karlsruhe vom 14.06.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6472

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI