15.11.2024
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Dokument-Nr. 6473

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Urteil28.06.2007Sozialgericht KarlsruheS 1 AY 4202/06
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Sozialgericht Karlsruhe Urteil28.06.2007

Anspruch auf Taschengeld für Unter­su­chungs­häftling aus Mitteln des Asylbe­wer­ber­leis­tungs­gesetz

Ein (bestandskräftig) abgelehnter Asylbewerber, der trotz erteilter Duldung seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt und deshalb Grundleistungen nach dem AsylbLG nur in eingeschränktem Umfang (= ohne Taschengeld) erhielt, hat während der Dauer einer Unter­su­chungshaft wegen des Verdachts einer Straftat Anspruch auf Zahlung eines (begrenzten) Taschengeldes aus Mitteln des Asylbe­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.

Denn in diesem Fall ist die fehlende Möglichkeit, Aufenthalts beendende Maßnahmen zu vollziehen, nicht ursächlich auf ein leistungs­rechtlich vorwerfbares Verhalten des Leistungs­be­rech­tigten zurück zu führen, sondern beruht auf der durch richterlichen Haftbefehl angeordneten Unter­su­chungshaft. Da zudem das Gesetz selbst in Fällen der Abschie­bungshaft einen Anspruch auf (begrenztes) Taschengeld vorsieht und bei dieser Art der Haft die Unmöglichkeit des Vollzugs Aufenthalts beendender Maßnahmen nahezu stets durch ein zu vertretendes Tun oder Unterlassen des Ausländers begründet ist, kann der Taschen­geldan­spruch erst recht nicht in den Fällen ausgeschlossen sein, in denen der Ausländer aus anderen als den im Asylbe­wer­ber­leis­tungs­gesetz genannten Gründen in Unter­su­chungshaft genommen wurde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Karlsruhe vom 28.06.2007

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