Dokument-Nr. 17526
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Sozialgericht Heilbronn Beschluss03.12.2013
Vorläufig kein mobil einzusetzender Flüssigsauerstoff für RaucherBestehende Explosionsgefahr bei gleichzeitiger Verwendung des Flüssigsauerstoffsystems und Feuer
Ein Raucher, der aufgrund zu geringen Sauerstoffgehalts im Blut unter einer chronischen Lungenerkrankung leidet, hat vorläufig keinen Anspruch auf ein mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 66jährige W.S. raucht seit seinem 14. Lebensjahr - derzeit täglich noch ca. zehn Zigaretten. Seit Jahren leidet er an einer chronischen Lungenerkrankung und an einem zu geringen Sauerstoffgehalt im Blut. Dies kann bei ihm zu Atemnot führen. Daher versorgte ihn seine Krankenkasse (die KKH) vor rund drei Jahren mit einem Sauerstoffkonzentrator. Diesen nutzt er nur unregelmäßig.
Krankenkasse gewährte Versorgung mit mobil nutzbarem Flüssigsauerstoffsystem für zwei Monate
Seinem Antrag, ihn mit einem auch mobil nutzbaren Flüssigsauerstoffsystem zu versorgen, entsprach die KKH vorläufig für zwei Monate. Nach erfolgter Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen - MDK - lehnte sie eine zeitlich darüber hinausgehende Versorgung ab. Wenn W.S. mit dem Rauchen aufhöre und den Konzentrator nunmehr regelmäßig nutze, könne er aber mit Flüssigsauerstoff versorgt werden, sofern dann immer noch ein zu geringer Sauerstoffgehalt im Blut bestehe.
Mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem für Kläger nicht geeignet
Der hiergegen gerichtete Eilantrag mit dem Ziel, ihn vorläufig bis zur Entscheidung über seine Klage mit mobil einzusetzendem Flüssigsauerstoff incl. Beatmungsgerät zu versorgen, blieb erfolglos. Das Sozialgericht Heilbronn hat (wie nunmehr feststeht: rechtskräftig) entschieden, dass es W.S. zumutbar sei, den Ausgang des derzeit rechtshängigen Klageverfahrens S 15 KR 4254/13 abzuwarten. Denn der bei ihm vorhandene zu geringe Sauerstoffgehalt im Blut könne mit dem zur Verfügung stehenden Konzentrator ausreichend behandelt werden. Angesichts bestehender Explosionsgefahr bei gleichzeitiger Verwendung von Feuer sei das mobil nutzbare Flüssigsauerstoffsystem für W.S. auch gar nicht geeignet, solange dieser das Rauchen nicht einstelle.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2014
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
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