18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 5527

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Hamburg Beschluss04.01.2008

Sozialgericht Hamburg überprüft Rechtmäßigkeit von 1 Euro-JobsVerstößt der 1 Euro-Job gegen die Europäische Menschen­rechts­kon­vention und stellt er Zwangsarbeit dar?

Das Sozialgericht Hamburg hat Prozess­kos­tenhilfe für ein Klageverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von 1 Euro-Jobs bewilligt.

Der Kläger ist Magister der Soziologie und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozial­ge­setzbuch (SGB II).

In der Zeit von August 2005 bis Juni 2006 wurde er gemäß § 16 Abs. 3 SGB II im Rahmen der Zuweisung von Arbeits­ge­le­gen­heiten (sog. 1 Euro-Jobs) als Soziologe in verschiedenen Einrichtungen der Universität Hamburg eingesetzt und erhielt hierfür die gesetzlich vorgesehene Mehrauf­wand­s­ent­schä­digung. Mit seiner Klage macht der Kläger unter anderem geltend, dass ihm die Universität Hamburg eine Entschädigung in Höhe der Differenz zwischen der Mehrauf­wand­s­ent­schä­digung und dem Gehalt eines wissen­schaft­lichen Mitarbeiters mit gleicher Qualifikation zu zahlen habe.

1 Euro-Job als Zwangsarbeit?

Denn die Aufnahme der Tätigkeit sei von der Arbeits­ge­mein­schaft SGB II mit der Androhung von Leistungs­kür­zungen erzwungen und deshalb als Zwangs- bzw. Pflichtarbeit im Sinne des auch von Deutschland ratifizierten Abkommens C 029 der International Labour Organization (ILO) anzusehen. Außerdem verstoße die Zuweisung an die Universität Hamburg gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Gemeinschaft enthaltenen Diskri­mi­nie­rungs­verbote.

Das Gericht hat die für die Bewilligung von Prozess­kos­tenhilfe erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht aus folgenden Gründen bejaht. Voraussetzung für die Zuweisung von Arbeits­ge­le­gen­heiten sei, dass es sich um zusätzliche Arbeiten handelt, die im öffentlichen Interesse liegen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II). Tätigkeiten, die bei Fehlen eines 1 Euro-Jobbers ein wissen­schaft­licher Mitarbeiter verrichten würde, dürfen deshalb nicht im Rahmen von 1 Euro-Jobs zugewiesen werden. Ob dies den hier erfolgten Zuweisungen des Klägers entgegensteht, wird das Gericht prüfen und entscheiden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Hamburg vom 30.01.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5527

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI